Gesetzliche Kapitalrente und bAV im Wettbewerb
Die Alterssicherungskommission verspricht einen doppelten Aufbruch in die Kapitaldeckung. Ein zusätzlicher, paritätisch finanzierter Beitragssatz von zwei Prozent soll idealerweise ab 2028 schrittweise in individuelle Konten innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung fließen. Gleichzeitig soll die betriebliche Altersversorgung annähernd flächendeckend werden. Was nach Ergänzung klingt, ist in der Praxis ein Wettbewerb um dieselbe Verteilmasse – und um die Kontrolle über gewaltige Kapitalströme.









