Das Bundesarbeitsgericht hat in den vergangenen 14 Monaten spannende Urteile zur bAV gefällt, berichtet der Vorsitzende Richter Bertram Zwanziger. Darunter sind auch erste Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Betriebsrenten-Stärkungsgesetz. Damit sind auch einige Grundfragen für Arbeitgeber beantwortet.
Die von vielen Lebensversicherern verringerten Garantien mit der beitragsorientierten Leistungszusage könnten zur Nachhaftung von Arbeitgebern führen, wenn der bAV-Tarifvertrag eine 100-Prozent-Mindestleistung als arbeitsrechtliche Zusage enthält. Was tun?
Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen: Stiftungsrechtsreform mit Änderungen des BGB tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft. Rechtssicherheit und Transparenz bei der Anpassung der Landesstiftungsgesetze einhalten.