Der Jahresbeginn eignet sich für einen Blick auf die Entwicklungen der Betriebsrente in Deutschland. Im Fokus stehen die aktuelle Gesetzgebung und interessante Urteile zur bAV. Entscheidende Durchbrüche für mehr bAV sind noch nicht in Sicht.
Wie bewegt man als Unternehmen die Belegschaft zur Teilnahme an einem Pensionsplan? Mit Dachfonds, Eigenverantwortung und Flexibilität. Und einem Sicherheitsnetz, das ohnehin vorhanden ist. Deutlich wird das am bAV-Konzept von Vodafone.
Der deutsche Versicherungsverband GDV geht davon aus, dass sich das Umfeld für die Lebensversicherung aufhellt. Die höheren Zinsen verbesserten die Ertragskraft der Unternehmen.
Die über vier Millionen Beschäftigten in Mini- und Midijobs in Deutschland sind eine weitgehend unterschätzte Zielgruppe, die über ganz eigene bAV-Gestaltungsoptionen erreicht werden kann. Nun ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Und auch die reine Beitragszusage versprüht Charme.
Die bAV-Verbreitungsquote ist ernüchternd und will trotz BRSG und aller sonstigen Bemühungen nicht so recht steigen. Fünf große Mythen ranken sich rund um die Verbreitung von Betriebsrenten. Eine Fachtagung brachte Ernüchterung, doch die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Die Bundesregierung will in diesem Jahr zwölf Milliarden Euro für den Aufbau des sogenannten Generationenkapitals bereitstellen. Der neue Kapitalstock soll die Finanzierung der gesetzlichen Rente ergänzen.
Bereits zum zweiten Mal überträgt der Technologiekonzern ein Aktienpaket an der Siemens Energy AG in seinen Pension-Trust. Damit wächst das Pensionsvermögen sprunghaft.
Die Fokusgruppe „Private Altersvorsorge“ hat einen Entwurf für deren Reform vorgelegt. Dabei sind sowohl innovative als auch verwirrende Vorschläge gebündelt. Zumindest eines ist klar: Die zusätzliche Altersversorgung braucht mehr Attraktivität.