Der Gesetzgeber zog aus dem Cum-Ex- und Cum-Cum-Skandal Konsequenzen: Anfang 2027 tritt das digitale MiKaDiv-Meldeverfahren in Kraft. Dieser nationale Sonderweg erfordert größere Vorleistungen der deutschen Marktinfrastruktur und damit höhere Administrationskosten. Ebenfalls kritisch für Investoren: Berechtigte Steuererstattungen bei Dividendenabzügen könnten vorerst nicht ausgezahlt werden.
Ab 2027 sind Finanzinstitute verpflichtet, strukturierte Daten entlang der Verwahr- und Zahlungskette elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Wir erläutern den Hintergrund.
20 Fachleute sollen die Bundesregierung bei der Vereinfachung der Sustainable-Finance-Regulierung beraten. Auch die Mobilisierung privaten Kapitals für die Transformation steht auf ihrer Agenda.
Asset Owner wollen ihre Assets eng begleiten können. Dabei droht, dass die Grenze von zulässiger Einflussnahme zur unzulässigen Selbststeuerung überschritten wird. Orientierung für diese Governance-Frage gibt ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Demnach ist nicht Nähe das Risiko – sondern fehlende Entscheidungshoheit.