Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung unterscheiden sich grundlegend von Lebensversicherern und sind insbesondere keine Finanzdienstleister. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden ignorieren den Geschäftszweck und haben jedes Augenmaß bei der Kontrolle verloren. Damit sich EbAV nicht zu Tode berichten und dokumentieren, braucht es eine eigenständige Regulatorik.
Leserpreisträgerin Silke Stremlau wirbt im Interview für ökologisch-soziale Investments, setzt sich für eine Feinjustierung der Nachhaltigkeits-Regulierung ein und spricht sich für schnellere Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturinvestments aus. Auch die Anlageverordnung stehe auf dem Prüfstand.
Fehlen eines einheitlichen Qualitätssicherungssystems als „fundamentaler Schwachpunkt“ des European Single Access Point. Beginn der Publizierung von Finanz- und ESG-Daten für 2027 geplant.
Permanent gibt es neue Gesetze, EU-Regeln oder Urteile, die auf den ersten Blick nichts mit der Betriebsrente zu tun haben. Auf den zweiten Blick sind die Auswirkungen oft erheblich. Einige Beispiele und neueste Zahlen.
Spezifische KI-Systeme für Kapitalmarktteilnehmer entwickeln sich rasch. Was Finanzprofis sich davon versprechen, zeigt eine Umfrage der DVFA unter ihren Mitgliedern.