Nach dem Beschluss, Atomenergie und Erdgas als nachhaltige Investitionen einzustufen, hakt es nun bei der weiteren Umsetzung der EU-Taxonomie – die neben Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel vier weitere Umweltziele hat. Auch greift die Level-II-Gesetzgebung zur Offenlegungsverordnung zum Januar 2023 erstmals. Was das mit sich bringt und was die Platform on Sustainable Finance Neues zum Feld Soziales berichtet.
Wie die Aba berichtet, hat die Bafin EbAV in 2021 verstärkt unter die Lupe genommen. Zudem seien EbAV durch die ESG-Berichterstattung zunehmend überfordert.
Deutschland und die EU arbeiten daran, den rechtlichen Rahmen für die Emission und den Handel von elektronischen und digitalen Wertpapieren zu setzen. Welche Technologien sich am Ende durchsetzen werden, scheint noch nicht festzustehen. Eins scheint jedoch klar: Die Wertpapierurkunde wird sukzessive abgelöst.
Bafin wünscht sich „rege Teilnahme deutscher Marktteilnehmer“. Institutionelle Investoren bittet der „Call for Evidence“ von Eba, Eiopa und Esma ausdrücklich um ihre Einschätzungen.
Sustainable-Finance-Beirat plädiert für „robuste, prüfbare und vergleichbare“ Nachhaltigkeitsdaten der Unternehmen. Konzept der doppelten Wesentlichkeit ausdrücklich begrüßt.