Betriebsrenten sind in Westeuropa im Aufwind. Was unsere Nachbarn besser können und wo Deutschland für Arbeitnehmer gut ist. Und wie die bAV-Gesetzgebung in der EU und in Berlin die Arbeitgeber mehr beschäftigt als denen lieb ist.
Private Markets brauchen viel mehr Öffentlichkeit – dies sagen zumindest viele, sich mit Eltifs oder Evergreen-Funds wappnende General Partner, mit denen sie in den Kampf um die lukrativen Wholesale- und Retail-Gelder ziehen wollen. Institutionelle Anleger verfolgen diese Pläne eher mit Skepsis. Zurückhaltung herrschte seit dem Zinsanstieg auch bezüglich neuer Commitments, was teils einem Mangel an Exits und teils wieder attraktiven Anleihemärkten geschuldet ist. Zur Erörterung der Lage und zur Lösungssuche auch gerade bezüglich von Selektionsfragen lud portfolio institutionell etwa 50 LPs und acht GPs auf das zweite Private Markets Forum nach Düsseldorf – und um den Private Markets zumindest etwas Öffentlichkeit zu geben.
Garantieverpflichtungen drücken Betriebsrenten-Renditen häufig unnötig. Daher haben innovative Lösungen Konjunktur, die mehr Kapitalmarktnähe auch in der Rentenphase zulassen. Neben Rentnergesellschaften gibt es auch bei U-Kassen innovative Lösungen.
Immer mehr institutionelle Investoren bilden immer größere Teile ihres liquiden Equity-Exposures über ETFs und Indexfonds ab. Zugleich dringen aktive ETFs immer stärker vor in Bereiche, die bislang aktive Fonds und Mandate beherrschten.
Die Offenlegungsverordnung soll umfassend überarbeitet werden. Im Zuge der Reform werden die bekannten Kategorien Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9 ersetzt.
Die Übertragung von Ansprüchen auf Betriebsrente bei Wechsel des Arbeitgebers hakt seit Jahren. Halbwegs vernünftig ist sie nur bei der Direktversicherung geregelt. Jetzt häufen sich Ideen, dies im Sinne der Arbeitnehmer auch bei anderen Durchführungswegen zu verbessern.