NRW führt Infrastrukturquote ein
Erlass sieht Quote von fünf Prozent in Anlageverordnung vor. Maßnahme dient Quotenentlastung und Nachhaltigkeit.
Erlass sieht Quote von fünf Prozent in Anlageverordnung vor. Maßnahme dient Quotenentlastung und Nachhaltigkeit.
Ab 10. März müssen Finanzmarktteilnehmer den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken reporten. Level II der Verordnung erst in 2022.
31 Empfehlungen an die Bundesregierung. AKI, Verband öffentlicher Versicherer und FNG nehmen Stellung.
Zentralbanken haben sich weltweit zusammengeschlossen, um gemeinsam dem Problem des Klimawandels zu begegnen. In der Warnung der BIS vor „Green Swan Events“ kulminiert eine Debatte, welche in den kommenden Jahren verstärkte Interventionen von Zentralbanken zur Integration und zum Abbau von Klimarisiken legitimieren könnte.
Die EU-Verordnung über Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor definiert die Informationspflichten, die Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Fondsgesellschaften bezüglich nachhaltiger Investments und Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber der Öffentlichkeit haben. Zum 10. März 2021 tritt sie in Kraft. Wie genau sie technisch umzusetzen ist, wird aber erst in Kürze feststehen – und ab nächstem Jahr gelten. Das gibt den Beteiligten Spielraum – und zunächst Zeit, sich für den kommenden Regulierungssturm zu wappnen.
Bundesverband begrüßt Regierungsentwurf. Mehr Flexibilität für lebende Stifter gefordert.
Aon-Umfrage: 82 Prozent der Unternehmen vernachlässigten Pandemierisiko. Cyberrisiken, Klimawandel und Lieferketten im Fokus.
BMF: Bafin braucht Re-Organisation und personellen Neustart. Einvernehmliche Trennung.
WTW: Vielzahl der Partner und Regulatorik hemmen. Corona-Krise zeigt Robustheit kollektiver Systeme.
Bafin beschreibt Mindestanforderungen an Geschäftsorganisation und eigene Risikobeurteilung (ERB). ERB bereits in Kraft.