EZB akzeptiert grüne Anleihen
Ab 2021 größeres Universum der marktfähigen Sicherheiten. Finanzierung von Umweltzielen.
Ab 2021 größeres Universum der marktfähigen Sicherheiten. Finanzierung von Umweltzielen.
Bafin erlaubt weniger bedeutenden Instituten Nichtberücksichtigung gewisser Risiken. Maßnahme gilt bis Juni 2021.
Defizite bei Auskunftsrechten und Anfechtungen. Widerspruch zu treuhänderischen Pflichten.
Zu viele Indikatoren, zu wenige Daten. Konsultation zu Regulierungsstandards endete vor zwei Wochen.
Reduktion der CO2-Emissionen um 55 Prozent. Betroffen sind verschiedene Sektoren.
BAI: Vorschläge von Esma, Eiopa und Eba für technische Regulierungsstandards unverhaltnismäßig und viel zu granular. BVI fordert Verschiebung des Starts der Verordnung.
Esma will Meldewesen zu Liquidität und Hebelfinanzierung von Ogaws und AIFs angleichen. BVI: „Beseitigung des nationalen Flickenteppichs.“
GDV-Stellungnahme: Faktisches Oligopol schadet Investoren und beeinträchtigt Effizienz der Kapitalmärkte. Kritik an Geschäftspraktiken.
Zwei Rundschreiben bezüglich Geschäftsorganisation und Risikobeurteilung von Ebavs. Frist ist der 27. September 2020.
Stefan Nellshen von der Bayer-PK vertritt deutsche EbAV bei der EU-Aufsichtsbehörde. Weiterer deutscher Vertreter vom Bund der Versicherten.