Depotbank-Rundschreiben sorgt für Nachwehen
Unsicherheiten bei der Drittverwahrung sorgen für Änderungsverordnung. Modell zwei wird häufiger praktiziert.
Unsicherheiten bei der Drittverwahrung sorgen für Änderungsverordnung. Modell zwei wird häufiger praktiziert.
Unter den Experten herrscht Uneinigkeit, wie in der Handelsbilanz mit Einmalbeiträgen bei der Auslagerung
von Versorgungszusagen umzugehen ist. Eine kleine Fraktion plädiert für die Verteilung auf mehrere Jahre.
Die Wirtschaftsprüfer vom IDW fordern den vollen Ansatz der Differenz zur bisherigen Rückstellung.
Laut einer Studie befürchten Europas Versicherer, dass sie die Anforderungen an die Pünktlichkeit und Vollständigkeit der Daten nicht erfüllen können. Zugleich wollen sie ihren Anteil an Alternatives ausbauen.
Zeitwertkonten sind für die Prüfer der Rentenversicherer noch neues Terrain. Manche ihrer Entscheidungen löst unter den Arbeitgebern daher Unruhe und Verunsicherung aus. Schlimmstenfalls droht die Kontenauflösung, was es allerdings unbedingt zu vermeiden gilt.
Laut einer Umfrage von BNP Paribas werden vor allem die Anforderungen zu den Berichtspflichten noch nicht erfüllt. Die Mehrheit strebt ein (semi)-internes Modell an.
In der freien Wirtschaft hat es ein Kreditnehmer ohne aussagekräftige Bilanz, Kostendisziplin und Sicherheitenvergabe schwer. Staaten können sich hingegen auch so finanzieren. Ein Plädoyer für mehr Transparenz und bilanzielle Führung bei staatlichen Schuldnern.
Bei der privaten Weiterführung von Verträgen werden Direktversicherung und Pensionskasse von der Sozialversicherung unterschiedlich behandelt. Die bAV-Träger dringen auf eine Klärung. Die Klage eines Rentners des
Gegenseitigkeitsversicherers BVV könnte Bewegung in die Sache bringen.
Gemäß einer Entscheidung des BFH sind Gewinne aus ausländischen Private-Equity-Fonds als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren, für die auch die Anwendung der Freistellungsmethode eines Doppelbesteuerungsabkommens in Betracht kommt. Dies kann zu steuerlich positiven Effekten führen, für steuerbefreite Investoren aber nachteilig sein.
Erleichterungen auf der Fixed-Income-Seite. Ungereimtheiten auf der Aktienseite. Konkretisierung des Zeitplans.
BFH-Urteil: Private-Equity-Erträge sowohl im Ausland als auch im Inland steuerfrei. Richter erkennen allerdings auch Gewerblichkeit.