Beklagte Verkehrsbetriebe zerren Anwälte vor Gericht
Die Berliner Verkehrsbetriebe haben sich mit Kreditderivaten verspekuliert. Vor Gericht streitet das Unternehmen gegen JP Morgan und hat dabei auch die Rechtsanwälte von Clifford Chance im Visier.
Die Berliner Verkehrsbetriebe haben sich mit Kreditderivaten verspekuliert. Vor Gericht streitet das Unternehmen gegen JP Morgan und hat dabei auch die Rechtsanwälte von Clifford Chance im Visier.
Vor Weihnachten hat das BMF einen Entwurf zur Änderung der Anlageverordnung zur Konsultation versandt. Die Rechtsanwaltssozietät Dechert unterzieht die Änderungen einer kritischen Analyse.
Ab dem 12. Februar müssen alle Unternehmen in der Europäischen Union unabhängig von ihrer Rechtsform sämtliche Derivategeschäfte an ein Transaktionsregister melden. Esma verspricht sich mehr Transparenz.
Erst 19 Prozent der Manager alternativer Investments haben ihre Autorisierung nach der EU-Richtlinie AIFM beantragt, die bis 22. Juli fällig ist. Zahlreiche Anbieter dürften Kosten aus dem Genehmigungsverfahren teils auf die Anleger abwälzen.
Nach dem Libor-Skandal soll ein neuer Verordnungsvorschlag der EU-Kommission dazu beitragen, mehr Vertrauen in die Integrität von Finanzindizes zu schaffen. Darauf weist der GDV hin, der bei den Anstrengungen aber Augenmaß fordert.
Der Bundesrat und Bundestag haben sich geeinigt: Das begleitende Steueranpassungsgesetz zum KAGB soll noch bis Ende dieses Jahres in Kraft treten.
Die Emissionstätigkeit bei geschlossenen Energiefonds ist in diesem Jahr deutlich zurückgegangen. Gründe dafür sieht die Rating-Agentur Scope unter anderem in der Einführung des KAGB.
Für Eiopa-Präsident Bernardino hat sich die Sichtweise verändert. Eigenmittelunterlegung muss nicht auf Ratings basieren. Weidmann fordert Änderungen bei EK-Unterlegung von Banken.
In der Steueraffäre „Uli Hoeneß“ wurde die Anklage nun zugelassen. Ein Deutungsversuch aus der Investmentbanking-Welt führt zum Verdacht, dass Insiderhandel im Spiel sein könnte.
Die Investmentbranche hat ein neues Grundgesetz. Ob das KAGB – wie ursprünglich gedacht – dem Anlegerschutz dient oder eher eine Bevormundung der Investoren ist, darüber scheiden sich die Geister. Die Rechnung für die Zusatzkosten aus dem Regelwerk werden die Anleger aber nicht zahlen. Mehraufwand und Kosten haben die Anbieter.