Alternative Anlagen
19. Mai 2021

Anleger fühlen sich von Credit Suisse falsch beraten

Investoren monieren falsche Verkaufsunterlagen. Antwort auf Beschwerdeschreiben „inhaltlos“.   

Noch viel zu tun hat die die Credit Suisse bei der Auf- und Abarbeitung des Greensill-Debakels – scheint sich damit jedoch auch reichlich Zeit zu nehmen. Bekanntlich musste die Bank Anfang März vier so genannte Supply Chain Fonds schließen, für welche Greensill Capital Lieferantenforderungen sourcen sollte. Diese erwiesen sich jedoch als nicht werthaltig. Seitdem müht sich Credit Suisse um Rückzahlungen an die Investoren. Dabei, teilt die Bank Mitte April mit, besteht jedoch „eindeutig ein hohes Maß an Unsicherheit über die Beträge, die letztendlich an die Fondsanleger ausgeschüttet werden“. Der bestehenden Unsicherheit bei den Kunden der Fonds sei man sich bewusst. Man arbeite jedoch daran, die Situation für die Kunden zu verbessern: „Wir setzen alles daran, ihnen Klarheit zu verschaffen, Probleme unmittelbar anzugehen und schließlich Rückzahlungen zu tätigen.“

Zu dieser Ansage im Widerspruch stehen jedoch die Erfahrungen von Investoren, die ursprünglich insgesamt einen dreistelligen Millionenbetrag in die Fonds investiert haben. Wie einem Schreiben an die deutsche Credit Suisse zu entnehmen ist, tragen leitende Angestellte offenbar wenig dazu bei, Klarheit zu schaffen. Laut dem Beschwerdeschreiben, das portfolio institutionell vorliegt, erbaten die Anleger Antworten zu Fragen zu den Themen Geeignetheit und Risikoaufklärung, bekamen jedoch nach Ansicht der Anleger nur ein „inhaltloses Schreiben“, mit welchem die Credit Suisse „auf Zeit spielen“ möchte.

Unter anderem monieren die Anleger Falschberatung. Sie betonen, dass die Unterlegung der Notes durch Lieferantenkredite sowie das Vorliegen einer gültigen Kreditversicherung das zentrale Produktmerkmal in den Verkaufsunterlagen ist und für die Entscheidung und Risikobewertung von zentraler Bedeutung gewesen sei. Die Marketing- und Verkaufsunterlagen hierzu seien aber falsch beziehungsweise die Risikoaufklärung unzureichend gewesen.

Kreditversicherung fehlt

Die Schlussfolgerung der Anleger, die sich nun an die Bafin wenden: „Wir müssen derzeit davon ausgehen, dass wesentliche, in den Verkaufsunterlagen aufgeführte Produkteigenschaften nicht vorliegen sowie nicht mitgeteilt wurden, dort kommunizierte Anlagegrenzen nicht eingehalten und fortlaufend falsche und irreführende Portfoliodetails berichtet wurden.“

Gesteigert wird die Unzufriedenheit der Anleger dadurch, dass die Credit Suisse trotz der im Raum stehenden Vorwürfe keine Rückzahlung der Anlagegelder in Aussicht stellt, sondern nur die Auszahlung des Liquidationserlöses ankündigt. „Der Liquidationserlös wird so bald wie möglich in einer oder mehreren Tranchen an die Anleger ausgezahlt, bis die Anleger den gesamten eingenommenen Nettoliquidationserlös der Fonds erhalten haben“, teilt die Credit Suisse gegenüber portfolio institutionell mit.

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