Banken
22. Februar 2021

Verbesserungen bei italienischen NPL

Scope: Zuwachs von 71 Prozent ähnlich 2019. Bankenverbände fordern Anpassung der Regulierung.

Wie die Ratingagentur Scope berichtet, sorgten saisonale Effekte im zweiten Jahr in Folge für einen deutlichen Anstieg der Eintreibungseinnahmen aus Non-Performing-Loans (NPL), obwohl Italien im November einen zweiten Lockdown verhängte. Der Bericht zeigt, dass die Brutto-Eintreibungen aus NPL-Verbriefungen im Dezember 2020 auf einem Post-Corona-Jahreshoch von 274 Millionen Euro lagen, wobei die Volumina im Dezember 2020 um 71 Prozent höher lagen, ähnlich dem Anstieg von 77 Prozent im gleichen Monat des Jahres 2019, wenn man die jeweiligen Durchschnittswerte von April bis November vergleicht, so Scope. Dennoch lagen die Einnahmen aus NPL etwa 13 Prozent unter der des Vorjahresmonats.

Angesichts der massiven Auswirkungen von Covid-19 auf die europäische Wirtschaft haben der italienische und die deutschen Bankenverbände (Deutsche Kreditwirtschaft, DK) kürzlich ein Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen, das kurz- oder mittelfristige Rückschläge in der Fähigkeit des europäischen Bankensektors zur Finanzierung der Realwirtschaft verhindern soll. Die Vorschläge betreffen vor allem die Vorgaben zum Krisenmanagement für Banken und die Rolle bewährter Einlagensicherungssysteme in den Mitgliedstaaten zur Sicherstellung der Finanzstabilität. Außerdem regen die Verbände eine ausgewogenere Umsetzung des Basel-III-Regelwerks in europäisches Recht sowie bei notleidenden Krediten (Non-Performing Loans, NPL) ein Vorgehen an, das prozyklische Effekte vermeidet.

Corona als Ausnahmesituation

„Das heutige europäische Aufsichtsregime wurde vor der Corona-Pandemie entwickelt, das wirtschaftliche Umfeld war ein komplett anderes als heute. Darum appellieren wir an die europäischen Institutionen, diese Regeln anzupassen und Ausnahmen oder ein vorübergehendes Aussetzen zu prüfen, um unerwünschte, prozyklische Effekte zu vermeiden“, sagte Giovanni Sabatini, General Manager des Verbands der italienischen Banken ABI. „Für eine Weiterentwicklung des bestehenden Regelwerks der Bankenunion benötigt es keinen neuen institutionellen Rahmen. Stattdessen könnte eine Stärkung nationaler Einlagensicherungssysteme auch in der zweiten Säule der Bankenunion erhebliche Vorteile bringen“, so Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), der in diesem Jahr Federführer der DK ist.

Die Regeln für das Krisenmanagement von Banken sollten die Grundsätze von Proportionalität und Subsidiarität berücksichtigen, betonen ABI und DK in ihrem Positionspapier. Analog zur einheitlichen europäischen Bankenaufsicht sollten auch die Regeln zum Krisenmanagement zweistufig aufgebaut sein: Bei Banken, die dem Europäischen Abwicklungsregime unterliegen, greift der gemeinsame Abwicklungsmechanismus, bei Banken unter nationaler Aufsicht agieren die nationalen Behörden nach gemeinsamen Regeln. In diesem Zusammenhang solle, soweit erforderlich, das Insolvenzrecht für Banken harmonisiert und die Einlagensicherungssysteme auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten gestärkt werden, so die Verbände. Das würde die Bankenunion stärken, ohne in ihre bewährten Institutionen einzugreifen.

Verbände für Aussetzung der Zahlungsfrist

Die gegenwärtig geltenden Regeln zu Non-Perfoming-Loans seien einst unter gänzlich anderen Umständen entstanden als heute, betonen ABI und DK, sie sollten deshalb im Licht der durch die Corona-Pandemie entstandenen Ausnahmesituation neu bewertet werden. In ihrem gemeinsamen Positionspapier schlagen die Verbände im Kapitel zu Non-Performing Loans unter anderem vor, für Kredite, die bis zum 26. April 2019 ausgereicht wurden, die Fristen für Zahlungen und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen vorübergehend einzufrieren. Es sollte hier die Uhr für 24 Monate angehalten werden, um unerwünschte, den konjunkturellen Einbruch verschärfende Nebenwirkungen der gegenwärtigen Regulierung zu vermeiden. Zusätzlich sollten für die Erwerber notleidender Kredite die Fristen gemäß der „NPL Backstop Regulation“ erst mit dem Erwerb der Kredite zu laufen beginnen. Weil in der Regel nach einem Erwerb von NPL-Portfolien deren Verwertung neu angegangen wird, ist es nicht nachvollziehbar, dass Erwerber schon für die Zeit geradestehen müssen, in der das Portfolio noch in der Verantwortung des ausreichenden Instituts lag.

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