Versorgungswerk erhält Gütesiegel für Kapitalanlage und Risikomanagement

Die Präsidentin der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Dr. Eva Hemberger. Bild: BWVA.
Das ABV-Prädikat geht an den Start. Erster Träger ist die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte.
Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA) hat als erstes Versorgungswerk das neue „Prädikat“ der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) erhalten. Dieses Qualitätssiegel hatte die Spitzenorganisation der 91 Versorgungswerke im November 2025 als Reaktion auf die Geschehnisse beim in Schieflage geratenen Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) vorgeschlagen. Es wird nun an Versorgungswerke verliehen, die die von der ABV festgelegten Qualitäts- und Sicherheitsstandards nachweislich erfüllen.
Das Versorgungswerk mit Sitz in Tübingen hatte nach eigenen Angaben als erstes Versorgungswerk den Antrag auf Verleihung gestellt und die hierfür erforderlichen Nachweise eingereicht. „Wir freuen uns sehr über die Verleihung des ABV-Prädikats. Dass die BWVA das erste Versorgungswerk ist, das dieses Qualitätssiegel beantragt und nun auch erhalten hat, ist für uns eine besondere Auszeichnung“, betont die Präsidentin der BWVA, die Zahnärztin Dr. Eva Hemberger.
Neben ihrer Führungsrolle in der Versorgungsanstalt engagiert sich Hemberger auch im Vorstand der ABV. Dort bekleidet sie den Posten der Stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes.
Das Prädikat ist auch ein Signal an die Versicherten
In einem Statement macht Hemberger deutlich, dass das neue ABV-Prädikat die Qualität der Arbeit von Versorgungswerken dokumentiere und sie sichtbar und nachvollziehbar mache. „Zugleich ist es ein wichtiges Signal an unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass ihre Altersversorgung auf einer erfolgreich gesteuerten und gesicherten Grundlage steht“, wie die Präsidentin der BWVA anmerkt. Und nicht zuletzt sei das Prädikat auch ein Signal an die Öffentlichkeit, dass das seit 100 Jahren bestehende System der berufsständischen Versorgungswerke zeitgemäß sei und erfolgversprechend in die Zukunft sehen könne.
Beantragt werden kann das Gütesiegel von Versorgungswerken, denen ein Wirtschaftsprüfer attestiert hat, dass sie die „Leitplanken“ des ABV einhalten. Dazu zählen eine den Regelungen entsprechende Anlagestrategie und ein umfassendes Risikomanagement.
Außerdem muss nachgewiesen werden, dass das Versorgungswerk eine risikominimierende Geschäftsführung verfolgt. Unter Letzterem summieren sich beispielsweise ALM-Studien, Stresstests, Compliance-Regelungen, versicherungsmathematische Gutachten oder ein testierter Jahresabschluss.
Träger des Gütesiegels müssen sich immer wieder prüfen lassen
Versorgungswerke, die das Prädikat erhalten, müssen die Einhaltung der Anforderungen jährlich nachweisen und durch unabhängige Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen. Erst nach erfolgreicher Prüfung werde das ABV-Prädikat verliehen, heißt es.
In einer Mitteilung vom 6. Juli 2026 hatte die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte mitgeteilt, dass das Deutsche Patent- und Markenamt das Prädikat hinsichtlich der Markensatzung final geprüft nunmehr unbeanstandet eingetragen habe. Nach dieser Eintragung dürfe die ABV jetzt, auf Antrag des jeweiligen Mitglieds und den entsprechenden Nachweisen für die erforderlichen Kriterien, das Prädikat zeitnah verleihen.
Autoren: Tobias BürgerSchlagworte: Berufsständische Versorgungswerke | Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB)
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