Versicherungen
23. August 2012

Arag fährt mit internem Modell auf Solvency II zu

Zahlreiche deutsche Versicherungsunternehmen befinden sich derzeit im außerordentlichen Dialog mit der Bafin. Man erörtert die Details, die an Solvency-II-taugliche interne Risikomodelle zu stellen sind. Die Arag steuert ­besonders zielstrebig auf die Zertifizierung eines solchen Risikomodells zu. Der Abstimmungsprozess kommt zügig voran.

Mit neuen Solvenzvorschriften möchte die europäische Finanz­aufsicht bekanntlich die Regulierung der Versicherungsunternehmen harmonisieren. Darüber hinaus soll das Risikomanagement im Zuge von Solvency II optimiert werden. Soweit die Theorie. Doch die seit Jahren vorbereitete Umsetzung vollzieht sich nur schleppend, wie die nicht enden wollende Flut länderübergreifender und regionaler ­Auswirkungsstudien, auch Quantitative Impact Studies (QIS) ­genannt, zeigt. Einzelne EU-Mitgliedsstaaten haben sich jüngst sogar für eine Verschiebung des Inkrafttretens der Solvency-II-Richtlinie ausgesprochen und die Durchführung einer weiteren Auswirkungsstudie gefordert.­ Vor der Sommerpause wurde hierzu in den ­sogenannten Triloggesprächen zwischen EU-Rat, Europaparlament und EU-­Kommission jedoch keine Einigung erzielt, so dass die ­weitere Abstimmung­ auf Anfang September vertagt wurde.

_Standardmodell versus internes Modell

Dessen ungeachtet fahren die Versicherungskonzerne natürlich eifrig ­Simulationen, um die absehbar steigenden Anforderungen der Aufsicht auch schultern zu können. Bei der Berechnung der mit ­Solvency II ­aufkommenden Solvenzkapitalanforderungen können sie auf die sogenannte Standardformel der Finanzaufsicht zurückgreifen. Diese gilt aber als problematisch, da sie nicht auf die einzelnen Geschäfts­modelle zugeschnitten ist und das angesichts der heterogenen Versicherungsindustrie auch gar nicht sein kann. Dennoch setzt das Gros der Unternehmen künftig wohl auf eben jenen Standard­ansatz anstatt interne Modelle auf den Weg zu bringen, die die ­Risiken des individuellen ­Geschäftsmodells und der daran gekoppelten ­Kapitalanlagen besser widerspiegeln ­könnten.

Aktuellen Angaben zufolge führt die Bafin mit 24 Versicherungsunternehmen Gespräche über die Vorabprüfung interner Modelle.  Das Interesse der Versicherer scheint also durchaus vorhanden zu sein. Von sechs der 24 Unternehmen hat die Aufsicht bereits ­Entwürfe der Risikomodelle unter die Lupe genommen, meist in „örtlichen ­Prüfungen“, wie es heißt, wenn die Bafin zu Besuch kommt. ­Abschließend genehmigt wurde derweil noch kein einziges Modell. Denn die ­Gesellschaften können den für eine Genehmigung erforderlichen Antrag voraussichtlich erst ab 2013 einreichen. Es bleibt also noch Zeit, adäquate Risikomodelle auszuarbeiten und zu diskutieren. 

Ein Versicherer, der vom Standardansatz nichts wissen will, ist die Arag aus Düsseldorf. Das Unternehmen zählt zu den größten Rechtsschutzversicherern weltweit. Gleichwohl diversifiziert man die Aktivitäten zunehmend in die Sparten Komposit-, Lebens- und Kranken­versicherung. Am Ende des Geschäftsjahres 2011 summierten sich die Kapitalanlagen laut Konzernabschluss auf 5,3 Milliarden Euro. Die ­Gesellschaft ist im Grunde genommen ein mittelständisches Familien­unternehmen, das seine Ressourcen besonders effizient einzusetzen versucht.

Um die hauseigenen Risiken sachgerecht abbilden und steuern zu können, berechnen die Rheinländer die neuen Solvenzkapital­anforderungen anhand eines maßgeschneiderten Modells, wie ­Wolfgang ­Mathmann, Leiter der Hauptabteilung Konzernrisiko­management bei der Arag SE, gegenüber portfolio betont. Dem ­Experten ­zufolge hat die Arag Solvency II von Anfang an als Chance begriffen, um die eigene Wettbewerbsposition durch eine ziel­gerichtete Umsetzung der Anforderungen nachhaltig zu verbessern. Man sei sich dabei sehr schnell darüber im Klaren gewesen, dass die Verwendung des ­Standardansatzes „dem konservativen und stark auf den Privatkunden ausgerichteten Geschäftsmodell“ nicht gerecht ­werden könne und zu einer Überzeichnung der Risikoexponierung führe. Vor diesem ­Hintergrund ­habe man sich für die Entwicklung ­eines eigenen ­internen Modells entschieden und dieses auch dem deutschen ­Regulator angezeigt, so Mathmann.

_Internes Modell im Härtetest

Während man auf Konferenzen der Versicherungswirtschaft den Eindruck gewinnen könnte, dass sich die künftige, mit Solvency II einhergehende Asset-Allokation ausschließlich um eine möglichst ­hohe Kapitalentlastung dreht, will die Arag von dieser Sichtweise nichts wissen. „Für die Arag stand und steht bei der Frage ­‚Standardansatz oder internes Modell?‘  nicht eine mögliche Kapital­entlastung im Zentrum der Überlegungen, sondern vielmehr die ­Forderung nach der richtigen Risikomessung und Risikosteuerung“, wie der Solvency-Experte hervorhebt. Eine einseitige Fokussierung auf Ertrag oder Risiko widerspreche dem wertorientierten Steuerungs­ansatz des Hauses. Für den Versicherungskonzern als Familienunternehmen, bei dem der Mehrheitsaktionär mit seinem eigenen Geld haftet, sei es schon immer elementarer Bestandteil der Unternehmens­philosophie gewesen, nur solche Risiken einzugehen, „die auch ­verstanden werden und tragbar sind“. Entscheidend sei immer das ­jeweilige Risiko-Ertrags-Verhältnis. Aus Sicht des Nutzers eines ­internen Modells wäre vor diesem Hintergrund die Fokussierung etwa auf Staatsanleihen eher kontraproduktiv, da diese im Gegensatz zum Standardansatz sehr wohl mit Kapital hinterlegt werden, weil sie eben nicht risikofrei sind. 

Bevor das interne Modell „scharfgeschaltet“ werden kann, muss es einen Genehmigungsprozess bei der Bafin durch­laufen, für den nach Angaben der Aufsichtsbehörde von der ­Antragstellung bis zur Genehmigung eine Frist von sechs Monaten „nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen“ vor­gesehen sei. Wegen der Kürze der Frist und der ­komplexen Sachverhalte wird der Antragsphase eine Vor­antragsphase vor­gelagert. Sie soll gewährleisten, dass sich die Aufsicht bereits einen Eindruck von dem jeweiligen Modell verschaffen kann. Die Arag befindet sich seit einigen Monaten im offiziellen Abstimmungs­prozess mit der Bafin, der auch als Pre-Application-­Prozess bezeichnet wird. Dieser soll den Beteiligten insbesondere die Möglichkeit eröffnen, die Erwartungshaltung der Finanzaufsicht mit dem Umsetzungsstand des Unternehmens abzugleichen. Dabei gehe es nicht nur um „die Mathematik im Rahmen der Modellierung“, ­sondern auch um die generelle „Readyness“ des Unternehmens, ein internes Modell einzusetzen. Bis dato hätten bereits mehrere ­Prüfungswochen sowie „diverse intensive Gespräche“ mit der Bafin stattgefunden, wie der Risiko­experte der Arag ausführt. Vor dem ­Hintergrund des laufenden Pre-Application-Prozesses hat sich die Arag übrigens entschieden, nicht an der jüngsten Auswirkungsstudie QIS 6 teilzunehmen und stattdessen die dafür notwendigen Mitarbeiter­kapazitäten zur Abarbeitung der Bafin-Anforderungen an das interne Modell einzusetzen.

Neben dem Abstimmungsprozess mit der Versicherungsaufsicht sieht sich der Düsseldorfer Konzern derweil noch mit anderen ­Themen konfrontiert, die sich aus Solvency II ergeben haben. ­Darunter die „sehr beachtlichen“ IT-technischen Anforderungen, die jede Gesellschaft vor große Herausforderungen stellen würden. Wie der ­Experte erläutert, ist das auch der Grund, weshalb dieses Thema im Rahmen des laufenden Solvency-II-Projektes auch sehr frühzeitig ­angegangen wurde. „Nicht zu unterschätzende Anstrengungen liegen noch in den Bereichen Dokumentation und Validierung vor uns. Hier sind die ­Anforderungen seitens der Aufsicht sehr fordernd“, ergänzt ­Mathmann. Bei allen berechtigten Anforderungen seitens der Aufsicht sollte jedoch der Aspekt der Proportionalität nicht aus den Augen verloren werden, heißt es aus der Arag-Zentrale. Mit Blick auf jene Versicherungsunternehmen, die ein internes Modell ange­kündigt ­hatten, nun aber doch lieber auf das Standardmodell zurückgreifen wollen, unterstreicht Mathmann: „Eine ziel­gerichtete, ­effiziente ­Unternehmenssteuerung setzt voraus, dass die Risiken, die gesteuert werden sollen, auch adäquat durch ein ­entsprechendes Modell ­abgebildet und gemessen werden.“ Und ­weiter: „Besitzt ein Versicherungs­unternehmen ein spezifisches, ­individuelles Geschäftsmodell, so ­können dessen Risiken per ­Definition nicht durch einen Standard­ansatz sachgerecht abgebildet werden.“ Dies könne nur ein internes Modell leisten. Was die betriebswirtschaftliche Steuerung ­eines ­Versicherungsunternehmens betrifft, sei dies keine Erfindung von Solvency II, sondern unternehmerische Selbstverständlichkeit.

Bei der Wahl des geeigneten Modells für die Unternehmens­steuerung sei „die risikogerechte Abbildung der eingegangenen ­Risiken zwingend zu beachten“, erklärt der Arag-Experte und streicht heraus, dass das mit dem Standardansatz nur schwerlich möglich sei. Insofern laufe eine getrennte Betrachtung der Thematik nach ­Regulatorik, also der Messung des Solvenzkapitalbedarfs für die ­Aufsicht, und der Steuerung des Unternehmens dem Geist von ­Solvency II zuwider. „Wird der von Solvency II geforderte Own-Risk-and-Solvency-Assessment-Prozess ernst genommen, werden solche Diskrepanzen sichtbar. Inwieweit die Aufsicht korrigierend eingreift, wird die Zukunft zeigen“, gibt Mathmann abschließend noch zu ­bedenken.

portfolio institutionell, 17.08.2012

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