Recht, Steuer & IT

Ruhe vor dem Sturm

Die EU-Verordnung über Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor definiert die Informationspflichten, die ­Banken, Versicherungen, Pensionskassen und ­Fondsgesellschaften ­bezüglich nachhaltiger Investments und Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber der Öffentlichkeit haben. Zum 10. März 2021 tritt sie in Kraft. Wie genau sie technisch umzusetzen ist, wird aber erst in Kürze ­feststehen – und ab nächstem Jahr gelten. Das gibt den ­Beteiligten Spielraum –­ und zunächst Zeit, sich für den ­kommenden ­Regulierungssturm zu wappnen.

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Strategien

Das Ende der Fahnenstange

Asset Manager haben ein Interesse an der Persistenz von aktivem­ Management. Doch wie bewerten Investoren dessen Nutzen mit den Erfahrungen des Jahres 2020? Dr. Wolfram Gerdes von der KZVK und Dieter Schorr von der ZF Friedrichshafen diskutierten­ diese Frage auf der 24. Jahrestagung Portfoliomanagement eingehend.­

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