Binnenwanderung: Treiber für den Wohnungsmarkt
Allianz-Studie untersucht Chancen und Risiken für Baufinanzierungsdarlehen: Großes Wohnraumdefizit in Metropolen. Deutsche Bevölkerung wächst bis 2045 auf 85 Millionen.
Allianz-Studie untersucht Chancen und Risiken für Baufinanzierungsdarlehen: Großes Wohnraumdefizit in Metropolen. Deutsche Bevölkerung wächst bis 2045 auf 85 Millionen.
Die Renditeanforderungen an alternative Finanzierungsinstrumente sind 2015 nochmals zurückgegangen, wie eine neue Studie zeigt, in der unter anderem Versicherungen, Pensionskassen und Family Offices befragt wurden. Eine moderate Zinswende wird erwartet.
Stiftungen und Privatpersonen investieren am häufigsten in Anlagen mit sozialer Wirkung.
Institutionelle Investoren lieben stabile Cashflows. Daher kaufen sie Anleihen und schneiden Kupons, wie man so schön sagt. Doch nicht überall ist dieser Ansatz das Maß aller Dinge, etwa bei der PK der Wacker Chemie. Dort betrachtet man vielmehr die unternehmerische Tätigkeit als Quelle der Wertschöpfung.
Das Kurzinterview mit Christof Kessler, Vorstandssprecher der Gothaer Asset Management AG, ist Bestandteil der Titelgeschichte „Unternehmergeist“.
Nach Jahren der Produktbereinigung wird das Absolute-Return-Universum wieder größer. Eine positive Sharpe Ratio erzielte 2015 jedoch nur etwa die Hälfte des Universums, wie eine neue Studie zeigt. Erfahrung scheint sich hierbei auszuzahlen.
Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Sonderauswertung für die Deutsche Bundesbank. 2016 ist mit weiter steigenden Preisen zu rechnen. Investoren fürchten, ihre selbstgesteckten Renditeziele mittelfristig nicht zu erreichen.
Immobilienspezialfonds erfreuen sich bei deutschen Anlegern weiterhin großer Beliebtheit. Nach schweren Jahren holen nun die Spezialfonds mit Fokus auf Europa kräftig auf.
Mehr M&A-Transaktionen werden 2016 erwartet, vor allem in Deutschland, Italien und auf der Iberischen Halbinsel. Aktives Portfoliomanagement wird dabei noch wichtiger.
Kündigungen ohne vereinbartes Kündigungsrecht. Rechtliche Grundlage: Paragraf 489 BGB.