Banken kündigen Investoren Schuldscheindarlehen
Kündigungen ohne vereinbartes Kündigungsrecht. Rechtliche Grundlage: Paragraf 489 BGB.
Kündigungen ohne vereinbartes Kündigungsrecht. Rechtliche Grundlage: Paragraf 489 BGB.
Gute Nerven waren 2015 an den Kapitalmärkten gefragt. Nach gutem Start ins Jahr mit neuem Rekordhoch des Dax von 12.374 Punkten wurde es turbulent. Griechenland, China und VW ließen die Kurse schwanken. Und auch am Rentenmarkt ging es volatil zu. Umfassende Analyse von Wertsicherungskonzepten und Best-of-Two-Ansätzen.
Mehr als 70 Milliarden Euro an Neugeschäft haben ETF-Anbieter in Europa verbucht. Aktien-ETF waren die meistgefragte Anlagegruppe.
Australier sind Pioniere, wenn es um Infrastrukturinvestments geht. Bereits vor 20 Jahren taten sich 30 Pensionsfonds zusammen, um ihre Kräfte in einer Co-Investment-Plattform zu bündeln. Doch Vorsicht: Co-Investments sind nicht immer der Heilsbringer.
Ergänzung des AGI-Bond-Angebots. Rogge war auf der Suche nach einem strategischen Partner.
Neue Forschungsergebnisse des Center for Financial Research geben Einblick in die Welt der Hedgefonds. Konkret werden die Erfolge mit Leerverkäufen analysiert.
Norbert Schulte-Mattler, Vorstandsvorsitzender der Philips Pensionskasse, im Gespräch mit Patrick Eisele
Herr im eigenen Haus: Diesen Wunsch verwirklichen sich immer mehr Investoren mit einem Eigenbau in Luxemburg. Im Nachbarland fühlen sich nicht nur die alternativen Anlagen wohl, sondern auch der Investor. Schließlich kann er dort seine für traditionelle Anlagen bewährte Hausordnung auch für alternative Manager und Assets durchsetzen.
Berlin plant schon wieder eine Mietrechtsnovelle. Diese wird laut CRES-Modellrechnungen zu hohen Wertverlusten führen. Wohnimmobilien drohen unattraktiv zu werden.
Berlin räumt Weg für Kreditfonds frei. Außerdem höherer Zinssatz für AV-Gelder.