Die Übertragung von Ansprüchen auf Betriebsrente bei Wechsel des Arbeitgebers hakt seit Jahren. Halbwegs vernünftig ist sie nur bei der Direktversicherung geregelt. Jetzt häufen sich Ideen, dies im Sinne der Arbeitnehmer auch bei anderen Durchführungswegen zu verbessern.
Das BRSG 2.0 ist auf der parlamentarischen Zielgeraden. Was sich zum neuen Jahr ändern wird und warum damit dennoch kein Ende für bAV-Reformen in Sicht ist. Ein Ausblick auf ein BRSG 3.0 durch Sachverständige und Arbeitsrechtler.
Kapitalmarktnahe Betriebsrenten sind im Kommen. Doch die klassische bAV mit Garantien, zumeist über eine Direktversicherung organisiert, hält sich wacker. Mit leicht veränderten Stellschrauben bleibt die versicherungsförmige bAV auch zukunftsfähig.
Zur reinen Beitragszusage hat es über den Sommer neue Tarifabschlüsse gegeben. Damit nimmt das Sozialpartnermodell Fahrt auf. Immer öfter wird dabei an vorhandene Abschlüsse angedockt. Das BRSG 2.0 dürfte weitere Erleichterungen bringen, sofern das Gesetz im Parlament diesmal durchgeht.
Um die bAV aus der Stagnation zu führen, bedarf es vor allem sehr kapitalmarktnaher Angebote. Dazu gibt es einige Hoffnungsschimmer, auch zur reinen Beitragszusage, zur fondsgebundenen Direktzusage und zu Rentnergesellschaften.
An Anregungen für modernere und einfachere Altersvorsorge mangelt es nicht. Aktuelle Reformideen ignorieren allerdings häufig die Interessen der jungen Generationen. Wie der Generationenvertrag in allen drei Säulen gefährdet wird.
Die betriebliche Altersversorgung stagniert in der Breite seit vielen Jahren. Was eine Analyse zur Lage in der bAV bundesweit zeigt. Und welche Hoffnungsschimmer neue Angebote machen, zuletzt zur reinen Beitragszusage zur fondsgebundenen Direktzusage und zu Lebenszyklusmodellen.
An Anregungen für modernere und einfachere bAV mangelt es nicht. Allein: Es hapert an der Umsetzung. Nun hat der Fachverband Aba auf seiner Jahrestagung 2025 neue Pflöcke eingeschlagen. Der Blick geht dabei auch nach Amerika.
Die schwierige Wirtschaftslage schlägt mit Insolvenzen auch auf die bAV durch. Welche Zusagen betroffen sind und wie der Träger der Insolvenzsicherung die Lage im abgelaufenen Jahr beurteilt. Und wie neue BAG-Urteile Arbeitgeber zumindest etwas entlasten.
Die ausgebliebenen Reformen in allen drei Säulen der Altersversorgung rufen Kritik hervor. Wie der Koalitionsvertrag darauf antwortet und warum Akteure mehr Reformschwung fordern. Sowie eine Analyse zur Lage in der bAV von Unternehmen.