Axa rüstet institutionellen Vertrieb auf
Mit der Neueinstellung von Martin Köhler soll noch längst nicht Schluss sein. Weitere personelle Verstärkungen sind geplant.
Mit der Neueinstellung von Martin Köhler soll noch längst nicht Schluss sein. Weitere personelle Verstärkungen sind geplant.
Auf dem Kaufzettel stehen infrastrukturelle Großprojekte. Damit kann die Versicherung allerdings nur knapp fünf Prozent der jährlich neu anzulegenden Gelder abdecken. Staatsanleihen sind für Dieter Wemmer, Allianz-Vorstand, indes keine Lösung.
Die dem Fachmagazin „The Economist“ nahe stehende Intelligence Unit hat im April eine globale Umfrage unter mehr als 300 Versicherungsmanagern durchgeführt. Alternative Strategien sollen demnach den Renditehunger der Assekuranz lindern. Zahl der Manager ist rückläufig.
Die Stiftung EVZ präsentiert sich 13 Jahre nach ihrer Gründung als vorbildlicher Investor, der sich kritisch mit den Geschäftsmodellen von Unternehmen auseinandersetzt. Der 2012 eingeläutete Engagement-Prozess trägt Früchte.
Aktiengeschäfte, die auf Insiderinformationen basieren, sind – Gruß von Gordon Gekko – verboten. Nachahmer regelkonformen Insidertradings müssen sich vor Kontraindikatoren hüten.
Allianz Global Investors erörtert in einer aktuellen Studie Regulierungs- und Bilanzierungsrichtlinien wie Solvency II und IAS 19. Perspektivische Entwicklungen für die Investmententscheidungen und das Risikomanagement stehen ebenfalls im Fokus.
Auf Jahrespressekonferenz informiert Bafin über Zinszusatz- und Bewertungsreserven sowie Solvency II.
Das renommierte Edhec-Risk-Institut will seine Forschungsarbeit an die Herausforderungen der Gegenwart anpassen und hat einen weiteren Lehrstuhl ins Leben gerufen. Paradigmenwechsel im Blick.
Der mit einem Anlagevolumen von rund 512 Milliarden Euro hantierende Staatsfonds soll Richtlinien der OECD verletzt haben. Das Management zeigt sich überrascht.
EU-Kommissar Michel Barnier will im Herbst den Vorschlag einer Richtlinie zur Verbesserung der Governance und Transparenz der betrieblichen Rentenfonds vorlegen. Aufsichts- und Kapitalregeln für Versicherer sollen zunächst nicht auf die EbAV ausgedehnt werden.