Schluss mit Lustreisen: Versicherungen setzen auf Moral und Ethik
In ihrem neuen Verhaltenskodex verpflichtet sich die Versicherungswirtschaft zu strengeren Compliance-Vorschriften. Dazu gehören auch klare Regeln für Unternehmensveranstaltungen.
In ihrem neuen Verhaltenskodex verpflichtet sich die Versicherungswirtschaft zu strengeren Compliance-Vorschriften. Dazu gehören auch klare Regeln für Unternehmensveranstaltungen.
Katarina Melvan verantwortet fortan den Bereich Operations. Sie folgt auf Udo Hirschhäuser, der andere Aufgaben bei BNY Mellon übernommen hat.
Fabian Klingler wird drittes Vorstandsmitglied bei Aberdeen. Damit will die KAG zeigen, welchen Stellenwert man der Immobiliensparte hierzulande einräumt.
Institutionelle Anleger planen laut einer Studie Immobilieninvestitionen von einer halben Milliarde Euro in den nächsten drei Jahren. Bevorzugt sind Direktinvestments in Deutschland.
Eine länderübergreifende Studie des Finanzdienstleisters State Street thematisiert das Anlageverhalten privater und institutioneller Investoren. Die Ergebnisse zeigen eine verunsicherte, teils sogar überforderte Investorenlandschaft.
Die Allianz-Versicherung versucht im Hinblick auf die anhaltenden Niedrigzinsen keine Ängste um eine denkbare Schieflage in ferner Zukunft aufkommen zu lassen. Vielmehr ist man drauf und dran, die überbordenden festverzinslichen Anlagen zu reduzieren.
Der Währungsmarkt ist transparent, nicht aber die Preisgestaltung. Die Kosten für FX-Trades sind im Schnitt sieben bis neun Basispunkte zu hoch.
Zumeist werden laut einer Union-Studie darüber Diversifikationseffekte abgebildet. Für Prognosen zu Korrelationen werden Risikomodelle nur von den wenigsten Institutionellen genutzt.
Das Niedrigzinsumfeld stellt die Assekuranz vor außergewöhnliche Herausforderungen. Vor dem Hintergrund des Anlagenotstands muss die Frage erlaubt sein, ob die gegenüber den Kunden ausgesprochenen Garantien bei den gegebenen Anlagezinsen auf Dauer haltbar sind. Der GDV arbeitet längst im Krisenmodus.
Das Drei-Säulen-Konzept verzögert sich und wird nicht vor dem 1. Januar 2015 in Kraft treten. Insofern kommt der in die Länge gezogene, keinesfalls jedoch fixierte Zeitplan Versicherern zugute, die noch offene Baustellen haben.