Recht, Steuer & IT
4. März 2024

Bafin aktualisiert Compliance-Rundschreiben

Aktualisierung der MaComp wegen Mifid-Veröffentlichungen der Esma. Anpassungen beinhalten Vergütungsvorgaben.

Die Finanzaufsicht Bafin teilt mit, dass man das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) überarbeitet hat. Die Aufsichtsbehörde hat die neue Fassung am 28. Februar 2024 auf ihrer Website veröffentlicht.

Hintergrund ist, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) Leitlinien zu „einigen Aspekten der Mifid-II-Vergütungsanforderungen“ (Esma/35-43-3565) veröffentlicht hat. Die Bafin hat diese nach eigenen Angaben jetzt in den besonderen Teil 8 der MaComp überführt.

Die Esma-Leitlinien, die inhaltlich unverändert in die MaComp übernommen wurden, beinhalten Vorgaben für die Vergütung. Durch sie sollen Interessenkonflikte vermieden und Wohlverhaltensregeln sowie eine gute Unternehmensführung sichergestellt werden. Die neuen Esma-Leitlinien haben die Vergütungsgrundsätze und -verfahren (Mifid)“ (Esma/2013/606) ersetzt.

Autoren:

Schlagworte:

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert