Versicherungen
11. August 2021

Bafin entlastet Versicherungen beim Reporting

Befreiung von unterjährigen Berichtspflichten. Verlängerung der Entscheidung aus 2020 und 2019.

Die Bafin befreit Versicherer über das Jahr 2021 hinaus von bestimmten Teilen der unterjährigen Berichtspflichten nach Paragraf 45 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Damit verlängert sie ihre entsprechenden Entscheidungen aus dem Jahr 2020. Grund sei, dass sich diese bewährt haben. Auch bei der Entscheidung aus dem vergangenen Jahr handelte es sich bereits um eine Verlängerung einer Entscheidung aus dem Jahr 2019.

Mit dieser Verlängerung will die Bafin alle Beteiligten entlasten – auch mit Blick auf den noch laufenden Review der Technischen Standards zur Übermittlung von Informationen an die Aufsichtsbehörde und zu den Verfahren, Formaten und Meldebögen für den Bericht über Solvabilität und Finanzlage. Die Bafin will die Unternehmen nicht gesondert informieren, sondern ersetzt mit dieser Veröffentlichung individuelle Schreiben.

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