Pensionskassen
14. Januar 2021

Bafin entzieht Caritas und Kölner Pensionskasse die Erlaubnis

Bescheid zum 31. Dezember 2020 bestandskräftig. Finanzierungsplan unzureichend.

Die Bafin hat den beiden Pensionskassen Kölner Pensionskasse und Caritas Pensionskasse die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts widerrufen. Die beiden Bescheide vom 19. September und 24. Oktober 2018 sind zum 31. Dezember 2020 bestandskräftig geworden. Damit dürfen die beiden Pensionskassen seitdem kein Neugeschäft machen, was auch weiterhin gilt. Die beiden Unternehmen konnten die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und hatten einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt, der aus Sicht der Bafin unzureichend war.

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