Bafin hinterfragt steuerstrafrechtliche Ermittlungen gegen Führungspersonen

Bafin-Liegenschaft in Frankfurt am Main, Sitz der Wertpapieraufsicht / Asset Management sowie der Abwicklung / Prävention von Geldwäsche. Quelle: Bafin/Jens Erbeck
Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen haben dem deutschen Fiskus enorme Steuerausfälle zugefügt. Inwieweit Versicherungen und Pensionseinrichtungen davon betroffen sind, zeigt eine Analyse der Bafin.
Es ist einer der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte: Banker, Anwälte, Investoren haben von 2001 bis 2016 den deutschen Staat mit Steuertricks und Aktiengeschäften um Milliardensummen betrogen. Insgesamt 54 Kreditinstitute, 18 Versicherer und drei Gesellschaften aus dem Wertpapiersektor haben sich „potenziell“ an Cum-Cum-Gestaltungen beteiligt. Das hat eine Abfrage der Finanzaufsicht unter den Unternehmen ergeben. Die Ergebnisse wurden nun veröffentlicht.
Daraus resultieren finanziellen Belastungen für die Unternehmen. Diese belaufen sich nach bisheriger Auswertung auf insgesamt 4,82 Milliarden Euro, wie die Finanzaufsicht erklärte.
Die Bafin-Abfrage fand zwischen Mitte Dezember 2025 und Ende März 2026 statt. Sie richtete sich an 1.267 deutsche Kreditinstitute, 542 Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds sowie 58 ausgewählte Wertpapierinstitute, Finanzmarktinfrastrukturunternehmen, externe Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Erlaubnis, die offene Wertpapierfonds verwalten.
Steuerstrafrechtliche Ermittlungen gegen Führungspersonen
Neben der Beteiligung an Cum-Cum-Gestaltungen und den daraus resultierenden Belastungen fragte die Aufsicht auch nach Belastungen aus Cum-Ex-Gestaltungen. Zu beiden Varianten fragte die Aufsichtsbehörde die Unternehmen, ob es steuerstrafrechtliche Ermittlungen gegen Führungspersonen des Unternehmens gebe.
Daraufhin gaben 73 Kreditinstitute, 21 Versicherer und zwölf Gesellschaften aus dem Wertpapiersektor an, „von mindestens einem dieser Fragenkomplexe betroffen zu sein“, so die Bafin, die an dieser Stelle nicht näher ins Detail geht. Aus Cum-Cum- und Cum-Ex-Gestaltungen ergebe sich nach dem bisherigen Auswertungsstand eine potenzielle finanzielle Gesamtbelastung von 7,01 Milliarden Euro (siehe Tabelle).
Das Risiko der Bestandsgefährdung steht im Raum
41 Prozent der Gesamtbelastung seien potenzielle künftige Belastungen, 59 Prozent bereits geleistete Zahlungen. Insgesamt wurden für potenzielle künftige finanzielle Belastungen aus Cum-Cum-Gestaltungen Rückstellungen in Höhe von 638 Millionen Euro gebildet und für Cum-Ex-Gestaltungen in Höhe von 288 Millionen Euro.
| in Mrd. Euro | Kreditinstitute | Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds | Wertpapiersektor | Summe |
| Cum/Cum | 4,08 | 0,74 | 0,01 | 4,82 |
| Cum/Ex | 2,01 | 0,01 | 0,18 | 2,20 |
| Summe | 6,09 | 0,75 | 0,19 | 7,01 |
Quelle: Bafin
Nach Angaben der Finanzaufsicht handelt sich bei diesen Angaben nicht nur um realisierte, sondern auch um potenzielle künftige Belastungen. Zudem gehe es nicht nur um Steuerforderungen, sondern auch um sonstige Belastungen (zivilrechtliche Inanspruchnahmen etc.). Die genannten Zahlen seien Aufsummierungen der Unternehmensangaben aus den Geschäftsbereichen Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht. Sie könnten daher gegebenenfalls unter anderem Doppelzählungen (Berücksichtigung desselben steuerlichen Sachverhaltes bei verschiedenen Unternehmen) enthalten. Abweichungen in den Summen sind rundungsbedingt.
Zwischen den Zeilen der Bafin-Informationen lässt sich herauslesen, dass die Probleme einzelne Unternehmen vor große Probleme stellen könnten bis hin zur Bestandsgefährdung.
Bestandsgefährdet sei nach derzeitigem Stand keines der befragten Unternehmen, wie die Bafin weiter mitteilte. Zugleich kündigte die Finanzaufsicht an, die Ergebnisse für die einzelnen Unternehmen noch tiefergehend zu prüfen – wo nötig auch mit Blick auf die Governance, das Steuerrisikomanagement und die Rolle von Einzelpersonen.
Lehren aus Cum-Ex gehen zu Lasten von Investoren
Der Gesetzgeber zog aus dem Cum-Ex- und Cum-Cum-Skandal Konsequenzen: Anfang 2027 tritt das digitale MiKaDiv-Meldeverfahren in Kraft. Einzelheiten erläutert Alexander Heist von Deloitte in einem Gastbeitrag.
Autoren: Tobias BürgerSchlagworte: Dividenden | Steuern
In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar