Bafin nimmt Signal Iduna in die Pflicht
Aufsicht ordnet Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an. Bemängelt wird die IT der Lebensversicherung.
Die Finanzaufsicht Bafin hat gegenüber der Signal Iduna Lebensversicherung a.G. angeordnet, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Bereich der IT sicherzustellen. Wie die Behörde mitteilt, habe eine Prüfung bei der Signal Iduna Lebensversicherung a.G. ergeben, dass Teile der Geschäftsorganisation im Bereich der IT Mängel aufweisen. Das Versicherungsunternehmen verstößt damit gegen die Vorgaben von Paragraf 23 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Die Bafin hatte daraufhin eine Abstellung der Mängel angeordnet. Über den Stand der Umsetzung muss das Versicherungsunternehmen der Aufsichtsbehörde regelmäßig berichten.
Die Anordnung ist bestandskräftig. Der Bescheid ist bestandskräftig. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des Paragraf 319 Absatz 1 VAG.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Aufsicht
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