Recht, Steuer & IT
19. Juni 2019

Bafin reguliert IT in KVGen

Baker Tilly: KVGen müssen umfassende Sicherheitsleit- und Richtlinien aufstellen. Umsetzungsaufwand des KAIT-Rundschreiben bei 4,5 Mannwochen.

Nachdem die Bafin im April zur Konsultation zu den Kapitalverwaltungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (KAIT) gebeten hat, legt die Bundesanstalt nun erstmals per Rundschreiben IT-Minimalstandards fest. Betroffen sind vom KAIT-Rundschreiben 137 KVGen in Deutschland, die als externe Verwalter tätig und somit rechtlich von der Fondsgesellschaft getrennt sind. Darauf macht der Berater Baker Tilly aufmerksam.

Einen Schwerpunkt setzt die BaFin dabei laut Baker Tilly auf das Thema IT-Sicherheit. Jede KVG-Geschäftsleitung muss demnach eine Informationssicherheitsleitlinie aufstellen und beschließen. Auf Basis der Leitlinie müssen weitere Sicherheitsrichtlinien für bestimmte Unterbereiche aufgestellt werden wie etwa für Netzwerksicherheit, Kryptografie (Informationsverschlüsselung), Authentisierung und Protokollierung. Ziel sei die Vorbeugung von Informationssicherheitsvorfällen und die angemessene Reaktion bei Problemfällen.

Des Weiteren müsse jede KVG einen Informationssicherheitsbeauftragten ernennen, der die Verantwortlichen der IT-Sicherheit überwachen soll. Diese Person muss die KVG-Geschäftsführung in allen Fragen rund um das Thema Datensicherheit beraten, sie muss die erwähnten Richtlinien überwachen und Interessenkonflikte managen. Interessenkonflikte können etwa entstehen, wenn die Themen Kosten und IT-Sicherheit in Konflikt miteinander stehen.

„Gute Hilfestellung“

Christian Rüdiger, Leiter Fund Solutions bei Baker Tilly, kommentiert: „Die IT hat in den KVGen mittlerweile eine zentrale Bedeutung gewonnen. Aufgrund der großen Datenmengen, der verschiedenen beteiligten Systeme und der Sensibilität der Daten ist eine Festlegung von Minimalstandards durch die Bafin eine gute Hilfestellung. Insbesondere im Hinblick auf das sensible Thema Risikomanagement.“

Die IT von KVGen wird teilweise bereits durch die KAMaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement von KVGen) reguliert. Die Vorgaben der KAMaRisk bleiben durch die Vorgaben des BaFin-Rundschreibens unberührt, werden jedoch teilweise weiter konkretisiert.

Das Rundschreiben regelt zudem die Auslagerung von IT-Dienstleistungen, da diese immer mehr an Bedeutung gewinnt. So muss jede KVG vor einer Auslagerung eine Risikobewertung durchführen. Des Weiteren müssen auch die Möglichkeit eines Ausfalls des IT-Dienstleisters berücksichtigt werden und eine Alternativ-Strategie erarbeitet werden.

Neben den genannten Themen IT-Sicherheit und IT-Auslagerung regelt das Rundschreiben noch eine Reihe weiterer Bereiche. Jede KVG muss Darstellungen zu folgenden Themen vorlegen: IT-Strategie, IT-Governance, Informationsrisikomanagement, Benutzerberechtigungsmanagement, IT-Betrieb sowie Datensicherung und anderes mehr. Christian Rüdiger: „Die Bafin kalkuliert den Aufwand für die betroffenen KVGen bei der erstmaligen Umsetzung mit 4,5 Mannwochen je KVG.“

Konsultationsfrist bereits abgelaufen

Die Konsultationsfrist für das Rundschreiben ist bereits abgelaufen. Baker Tilly rechnet mit einer finalen Fassung für Ende Juli / Anfang August 2019, die sich nicht wesentlich von dem jetzigen Stand unterscheiden dürfte.

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