Recht, Steuer & IT
18. Februar 2019

Bafin verbietet Wirecard-Leerverkäufe

Verbot gilt zwei Monate lang. Bestandsschutz für bestehende Leerverkaufspositionen.

Die Bafin hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach es ab sofort verboten ist, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der im Dax gelisteten Wirecard AG zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen. Das Verbot gilt bis zum 18. April 2019. Die europäische Aufsichtsbehörde Esma steht hinter dem Beschluss der Bafin. Die Esma begründet die Maßnahme mit einer Bedrohung des Vertrauens in den Markt in Deutschland.

Wie die Bafin weiter ausführt, gilt das Verbot auch für im Ausland und/oder von Ausländern getätigten Geschäften. Vom Verbot erfasst seien auch Derivate, sofern durch den Verkauf von Futures, den Verkauf von Kaufoptionen oder den Kauf von Verkaufsoptionen eine Netto-Leerverkaufsposition in Aktien der bezeichneten Unternehmen entsteht oder erhöht werde.

Nach drei kritischen Berichten der Financial Times haben Wirecard-Aktien im laufenden Jahr ein Viertel ihres Werts verloren. Verschiedene Hedgefonds haben in diesem Zeitraum Leerverkaufspositionen aufgebaut. Nach der heutigen Bafin-Entscheidung liegt der Kurs fast neun Prozent im Plus.

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