Alternative Anlagen
6. November 2018

BAI: Sozioökonomische Trends stützen Infrastrukturinvestments

Klimawandel, Digitalisierung oder Urbanisierung prägen Infrastruktur-Assets. „Institutionelle Investoren bestmöglich einbinden.“

Die Rolle und Bedeutung von Infrastrukturinvestments werden nach Einschätzung des Bundesverbands Alternative Investments e.V. (BAI) auch in Zukunft weiter zunehmen. Diese Anlageklasse, die über viele Jahre überwiegend wirtschaftlich geprägt war, stehe mittlerweile viel stärker unter dem Einfluss von sozioökonomischen Trends wie zum Beispiel dem Klimawandel und dem damit verbundenen Ausbau von Erneuerbaren Energien, der Digitalisierung und dem damit verbundenen Ausbau der Glasfasernetze, oder auch der Urbanisierung oder dem autonomen Fahren. Auch mit Blick auf zum Teil deutlich veraltete Infrastruktur haben Investitionen in Infrastruktur eine besondere volkswirtschaftliche Komponente, bei denen es daher gilt, institutionelle Investoren bestmöglich einzubinden.

Für BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer ist Infrastruktur kein Nischensegment mehr: „Was als geringe Beimischung begann, ist heute ein echter Portfoliobaustein. Fünf Prozent Infrastrukturanlagen sind bei institutionellen Investoren mittlerweile keine Seltenheit mehr beziehungsweise sind zumindest das klare Ziel der strategischen Asset Allocation. Gründe, die weiterhin für Anlagen in Infrastruktur sprechen, sind neben der guten Performance vor allem die geringe Korrelation und stabile Cashflows. Wichtig ist zudem, dass nicht nur die Anzahl der Transaktionen mit Infrastruktur Assets steigt, sondern auch die Zahl der erfolgreichen Exits. Das ist bekanntlich der Lackmustest, auf den die Investoren schauen.“

Dem gestiegenen Interesse institutioneller Investoren haben auch Politik und Aufsicht Rechnung getragen, beispielsweise in Form von spezifischen aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Anlagen in – qualifizierte – Infrastruktur unter Solvency II oder der Aufnahme von Infrastrukturdarlehen als eigene Anlagekategorie in der Anlageverordnung für Einrichtungen der beruflichen beziehungsweise betrieblichen Altersvorsorge. Die besondere Bedeutung von Infrastruktur betont der BAI auch durch den Verweis auf eine Auslegungsentscheidung der Bafin. Im Frühjahr hatte die Bafin eine eigene Auslegungsentscheidung für Infrastrukturinvestitionen veröffentlicht und laut BAI insoweit den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht mit Leben gefüllt. Die Bafin knüpfte dabei insbesondere auch an den Eiopa-Bericht zur Identifizierung und Kalibrierung von Infrastrukturrisiken aus dem Jahre 2015 an, der in die Einführung der neuen Anlagegattung „qualifizierte Infrastruktur“ unter Solvency II mündete.

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