Alternative Anlagen
23. Februar 2026

Batteriespeichern droht regulatorisches Risiko

Netzentgelt-Befreiung steht zur Disposition. „Schock für alle im Speicherbereich tätigen Investoren.“

Batteriespeicher sind eine naheliegende Lösung, um volatilen Grünstrom dauerhaft nutzen und Stromsysteme stabil halten zu können. Dafür braucht es aber auch eine stabile Regulierung. Diese sehen Energieunternehmen jedoch durch die geplante Neuordnung des Netzentgeltsystems im sogenannten „Agnes-Prozess“ durch die Bundesnetzagentur gefährdet.

In einer gemeinsamen Erklärung an die Bundesnetzagentur kritisieren Unternehmen wie Statkraft, Trianel oder BKW, dass die in Paragraf 118 Absatz 6 EnWG geregelte Netzentgeltbefreiung in Frage gestellt werde. Dies sei „ein Schock für alle im Speicherbereich tätigen Investoren“. Die Regelung sieht vor, dass Speicher, die vor dem 4. August 2029 ans Netz gehen, für 20 Jahre von Netzentgelten befreit sind. Ohne diese Befreiung steht die Rentabilität von Batteriespeichern auf dem Spiel. Für Projektentwickler und institutionelle Investoren entstehe hier ein erhebliches regulatorisches Risiko.

Warnung vor rückwirkendem Eingriff

Besonders kritisch für den Standort Deutschland allgemein ist, dass es sich bei diesem regulatorischen Risiko um einen rückwirkenden Eingriff handeln würde. Schließlich sind viele Batteriespeicherprojekte bereits in der Realisierung. Die Energieunternehmen warnen, dass mit dem Plan, alle Speicher mit Netzentgelten – zudem in unbekannter Art und Höhe – zu belasten, bei einer Vielzahl bestehender, in Realisierung befindlicher und projektierter Speicher nachträglich in die Geschäftsgrundlage eingegriffen werde. Damit fehle es an Planungssicherheit.

Laut dem Berater Enervis seien allein im Bereich Batteriespeicher Projekte mit rund 16 Gigawatt Leistung betroffen – also Investitionen in Milliardenhöhe. Sollte der Vertrauensschutz entfallen, drohen Projektstopps, Neubewertungen und erhebliche Auswirkungen auf Renditeerwartungen im Infrastruktursegment. Betroffen sind vor allem Speicherprojekte, die bis 2029 in Planung sind.

Was der Speichersektor jetzt brauche, so die Energieunternehmen, ist eine kurzfristige Klarstellung der Bundesnetzagentur. Nämlich, dass Projekten, die bereits realisiert wurden, die sich aktuell in der Realisierungsphase befinden oder deren Investitionsentscheidung noch zu treffen ist, Vertrauensschutz gewährt wird.

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