Recht, Steuer & IT
24. November 2021

bAV: Risikooptimierung und Flexibilität sind Trumpf

Fast immer Beitragsorientierung. Die bAV erreicht vier bis fünf Prozent des letzten Gehalts.

Unternehmen setzen bei der bAV immer mehr auf Risikooptimierung und Flexibilität. Dies zeigt der Deutsche bAV-Index 2021 der Unternehmensberatung Willis Towers Watson. Unternehmen, die eine bAV anbieten, gestalten die Pensionszusage fast immer (93 Prozent) beitragsorientiert aus. Für die Wertentwicklung der Beiträge setzen fast drei Viertel der Unternehmen (71 Prozent) auf kapitalmarktorientierte Modelle (Fonds oder Versicherungen). Die meisten Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden Möglichkeiten an, ihre bAV durch Eigenbeiträge („Entgeltumwandlung“) weiter auszubauen. Fast vier Fünftel (79 Prozent) belohnen solche Eigenbeiträge durch weitere Zuschüsse. Damit erreichen Mitarbeitende und Führungskräfte im Median eine bAV in Höhe von vier bis fünf Prozent ihres letzten Gehalts. Die durch Entgeltumwandlung finanzierten Altersleistungen kommen ergänzend hinzu.

Nach dem Dafürhalten von Willis Towers Watson sollte die Finanzierung der bAV mehr als verdoppelt und noch mehr Mitarbeitenden der Zugang zur bAV eröffnet werden, um das Absinken der gesetzlichen Rente abzufedern. Für Dr. Thomas Jasper, Leiter Retirement Europa bei Willis Towers Watson, lassen sich aus dem Deutschen bAV-Index zwei Punkte ablesen: „Erstens werfen Unternehmen gerade in engen Arbeitsmärkten einiges in die Waagschale, um gute Mitarbeiter zu gewinnen und an sich zu binden. Und zweitens begreifen sie die Altersversorgung als eine Generationenaufgabe und stellen ihre Altersversorgungsmodelle so auf, dass sie tatsächlich über Jahrzehnte und auch unter wechselnden Bedingungen an den Finanzmärkten gut planbar und finanzierbar bleiben.“ Jasper betont: „Dieses nachhaltige Vorgehen liegt sowohl im Interesse der Unternehmen als auch der Mitarbeitenden“.

BRSG ohne Impulse

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sollte zwar Impulse zur weiteren Verbreitung der bAV und zum Ausbau der bAV-Finanzierung setzen, habe aber bislang nicht die gewünschten Effekte gezeigt, sagt Dr. Johannes Heiniz, Leiter General Consulting Retirement bei Willis Towers Watson Deutschland. „Bevor die Koalitionsparteien aber hektisch weitere Neuerungen diskutieren, sollten sie eher das bestehende bAV-System verbessern und vereinfachen“, betont Heiniz. Zu denken wäre hier an ein flächendeckendes Opting-out und an die Abschaffung längst bekannter Ärgernisse wie etwa der hohe steuerliche Rechnungszins, der handelsrechtliche Durchschnittszins sowie das Problem der sozialversicherungsrechtlichen Doppelverbeitragung

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