Versorgungswerke
10. Oktober 2012

Berufsständische Versorger wettern gegen Kritiker

Ein bizarrer Streit hält derzeit die berufsständischen Versorgungseinrichtungen in Atem. Grund dafür ist ein Bericht der Zeitschrift „Capital“, in dem die finanzielle Situation der Versorgungswerke unter die Lupe genommen wird.

Laut Capital hätten die rund 90 berufsständischen Einrichtungen aufgrund niedriger Zinsen am Kapitalmarkt gravierende Finanzierungsprobleme. Auch von drohenden Insolvenzen ist die Rede.
Die Versorgungswerke lassen diese Einschätzung freilich nicht auf sich sitzen. So betont die Bayerische Versorgungskammer (BVK) in einer Mitteilung, dass für das System von „derlei drastischen Pleiteszenarien“ nicht die Rede sein könne. Die Versorgungswerke seien mit ihren gesetzlichen Rahmenbedingungen und umfangreichen Sicherungsmaßnahmen gut aufgestellt, um auch Herausforderungen zu meistern. So ermögliche hochprofessionelles gemeinsames Kapitalanlagemanagement jedem Versorgungswerk eine „sehr robuste Kapitalanlage“. Gleichwohl gibt die BVK zu bedenken, dass die niedrigen Zinsen es immer schwerer machten, den Rechnungszins und Überschüsse zu erwirtschaften.
Die Systeme der Versorgungswerke bei der BVK seien aber rechtlich so aufgestellt, dass eine Insolvenz aber „gerade nicht eintreten kann, weil vorher umfangreiche Sicherungsmaßnahmen greifen“. Was den Rechnungszins betreffe, so sei dieser bereits seit 2005 wiederholt und entsprechend der langfristigen Zinsentwicklung abgesenkt worden, „um die Versorgungsleistungen dauerhaft erfüllen zu können“. Die BVK verweist nachdrücklich auf den Begriff des Rechnungszinses, der, anders als bei Lebensversicherern, kein Garantiezins sei, sondern „die Rechnungsgrundlage für eine realistisch zu erreichende Verzinsung“. Außerdem enthielten die Satzungen Möglichkeiten, die Rechnungsgrundlagen und Leistungen des Versorgungswerks an eine auf lange Sicht schwierige Ertragslage an den Kapitalmärkten anzupassen. „Eine Insolvenz ist so auszuschließen“, unterstreicht die BVK.
Auch die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) geht mit der Darstellung der Zeitschrift hart ins Gericht. So heißt es, eine Pleite eines Versorgungswerks sei schon aufgrund seiner öffentlich-rechtlichen Verfassung und der materiellen Versicherungsaufsicht durch den Staat völlig undenkbar. Sollte die Niedrigzinsphase andauern, werde man über Anpassungen nachdenken müssen, schreibt die Dachorganisation mit Blick auf die „völlig unhaltbare“ Darstellung seitens Capital, wonach in den Versorgungswerken eine klammheimliche gigantische Umverteilung zulasten jüngerer Mitglieder stattfinde. Dies sei aber trivial, „und nach unserer Einschätzung den Mitgliedern auch bekannt“. Sie stünden im Leben und wüssten, „dass man nicht verteilen kann, was man vorher nicht erwirtschaftet hat.“
portfolio institutionell newsflash 10.10.2012/tbü

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