Pensionskassen
26. März 2020

Blick über den Bodensee

Grüezi mitenand aus der Schweiz: Eidgenössische weisen zu deutschen Pensionskassen Parallelen, aber auch Unterschiede auf. Diese können Orientierung für die deutsche Altersvorsorge bieten.

Es gibt viele Gemeinsamkeiten und einige markante Unterschiede zwischen der Altersvorsorge bei den Eidgenossen und bei uns. Gemeinsam ist den beiden Staaten das bislang vergebliche Bemühen, die gesetzliche Rentenversicherung finanziell zukunftsfähig zu machen. Daran ändern auch die Möglichkeiten von Volksabstimmungen in der Schweiz nichts. Das letzte große Referendum zur Sanierung schlug im Herbst 2017 fehl.

Es ging um die künftige Finanzierung der im Umlageverfahren organisierten obligatorischen staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Zur Wahl stand das Paket „Altersvorsorge 2020″. Wie in Deutschland müssen durch die demografische Entwicklung immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Rentner aufkommen. Folglich gerät das Umlageverfahren zunehmend aus dem Gleichgewicht. Schon seit 2014 gibt die AHV nach eigenen Angaben mehr für Rentenzahlungen aus, als sie über Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie über Steuerzuschüsse einnimmt. Der AHV-Fonds, der kurzfristige Schwankungen ausgleichen soll, droht auf lange Sicht auszutrocknen.

Die AHV muss also finanziell gestärkt werden. Ohne Gegensteuern würde das Defizit der AHV bis 2030 auf sieben Milliarden Schweizer Franken (fast sieben Milliarden Euro) anwachsen. Gemäß der Reformvorlage hätte das Finanzloch der AHV um etwa ein Fünftel gestopft werden sollen, doch die Kosten hätten vor allem die Jungen tragen müssen. Gegen eine Teilfinanzierung der AHV durch Erhöhung der Mehrwertsteuer hatte sich zudem die Mehrheit der Kantone gestemmt. Die Rentenreform wäre nur durchgegangen, wenn mindestens die Hälfte der Kantone zugestimmt hätten.

Damit bleibt nun vorerst auch das Rentenalter für Frauen unverändert. Sie sollten nach der Reform bis 65 und damit ein Jahr länger arbeiten. Das müssen Schweizer Männer schon jetzt. Die Idee der schrittweisen Anhebung ist vergleichbar dem Anstieg der Regelaltersgrenze in Deutschland. Hierzulande wird aber schon die Rente mit 67 umgesetzt und über die Rente ab 70 nachgedacht.

Paritätisch finanzierte Pflicht-bAV

Die Einnahmen der AHV und der zweiten Säule wachsen durch die abgelehnte Rentenreform nicht um die erhofften bis zu 4,5 Milliarden Euro jährlich an. Und damit kommen wir zu einem wichtigen Unterschied in der Altersvorsorge: Anders als in Deutschland gibt es bei unseren Nachbarn eine paritätisch finanzierte betriebliche Pflichtvorsorge. Vereinfacht sieht das so aus: Die obligatorische AHV stellt zusammen mit den Ergänzungsleistungen aus der steuerfinanzierten bedarfsabhängigen Grundsicherung die erste Säule des Rentensystems dar. Die zweite Säule wurde 1985 eingeführt, ist im Ansparverfahren organisiert und betrifft eine obligatorische bAV — ab umgerechnet 20.050 Euro bis zu 80.201 Euro Jahreseinkommen. Den Beitrag zwischen sieben und 18 Prozent des Bruttolohns — je älter der Versicherte, desto höher der Beitrag — teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer meist hälftig. Selbstständige können freiwillig mitmachen, Besserverdiener bekommen nicht selten von den Firmen „überobligatorische Vorsorge“. Es gibt für Arbeitnehmer eine Mindestverzinsung des Altersguthabens (derzeit ein Prozent). Dadurch besteht quasi eine Kapitalgarantie für die eingezahlten Beiträge; Pensionskassen müssen folglich vollkapitalisiert sein. Bei langfristiger Unterdeckung droht die Abwicklung.

Dritte Säule ist die Privatvorsorge, unterteilt in gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) und die sogenannte freie Selbstvorsorge (Säule 3b). Bei 3b handelt es sich lediglich um das „normale“ Sparen — etwa mit Banksparplänen oder Fonds, das nicht steuerlich begünstigt wird. Bei 3a hingegen gelten steuerliche Privilegien. Angestellte können maximal knapp 6.100 Euro pro Jahr steuerbegünstigt einzahlen. Zugelassen sind nur gebundene Vorsorgeformen bei Banken oder Versicherern, also Produkte mit der Vorgabe, dass das angesparte Kapital ausschließlich zur Altersvorsorge genutzt wird. Daran nehmen 74 Prozent der Schweizer Arbeitnehmer teil. Von solchen Quoten können deutsche Arbeitnehmer nur träumen. Auch von einem bAV-Aktienanteil von 30 Prozent in der bAV sind wir hierzulande noch weit entfernt.

Dabei ließe sich mit Aktien die Altersvorsorge in Deutschland zukunftsfest machen. „Obwohl absehbar ist, dass die Rentenbeiträge steigen und das Rentenniveau weiter sinkt, fehlt unseren politischen Entscheidungsträgern der Mut, bei der drohenden Rentenmisere entschlossen gegenzusteuern, obwohl das Rad nicht neu erfunden werden muss“, sagt Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts (DAI). Um das Potenzial von Aktien für künftige Rentnergenerationen voll auszuschöpfen, muss Deutschland zeitnah ein Ansparverfahren mit Aktien einführen, fordert sie. Gemeint ist damit, mehr Kapitaldeckung in die Altersvorsorge einzubringen. Das Ansparverfahren sollte unter anderem um eine Opt-out-Regelung und eine kostengünstige, privatwirtschaftlich organisierte Standardlösung ergänzt werden. Begründung: Während das Opt-Out sicherstellt, dass die in das Ansparverfahren einbezogenen Menschen dieser Einbeziehung widersprechen können, gewährleistet die Standardlösung bei den Arbeitnehmern eine hohe Akzeptanz des Ansparverfahrens.

Mehr Ansparverfahren mit Aktien als bei uns

Die Datenbasis lieferte die DAI-Studie „Altersvorsorge mit Aktien zukunftsfest machen — Was Deutschland von anderen Ländern lernen kann“ aus dem vergangenen Sommer. So liege der Fokus des deutschen Rentensystems weiterhin stark auf dem Umlageverfahren. Nur 25 Prozent der Rente werde über das Ansparverfahren finanziert. Dies liegt unter dem OECD-Durchschnitt von 31 Prozent (siehe Reserve-Grafik). Unter neun Ländern ist der Aktienanteil des im Ansparverfahren, also bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge, angelegten Vermögens hierzulande am niedrigsten (17 Prozent). Die Schweizer sind mit 30 Prozent deutlich weniger risikoscheu unterwegs, ohne dass man von Altersarmut gehört hätte.

Die eidgenössische Altersvorsorge ist insbesondere für deutsche Firmen, die in der Schweiz mit oft nur wenigen Mitarbeitern präsent sind, mehr als nur einen Blick wert. Überall in der Schweiz muss der Arbeitgeber zwingend auch bAV-Angebote offerieren (Ausnahme: reine Arbeitnehmer-Entsendung). Die Gründung einer eigenen, autonomen Pensionskasse ist nach Analysen des Pensionsberaters Willis Towers Watson (WTW) ökonomisch aber erst ab 300 aktiven Mitgliedern aufwärts sinnvoll. Daher schließen sich die meisten deutschen Zweigniederlassungen als KMU einer Gruppen-Pensionskasse (Sammelstiftung) an. Es existiert ein breites Angebot von über 100 Sammelstiftungen mit unterschiedlichen strategischen Ausrichtungen und Vorsorgelösungen. Daher rät WTW stets zu einer Pensionskassen-Benchmark-Analyse. „So findet sich eine passende Sammelstiftung für das angestrebte Leistungsniveau zu bekannten Kosten mit begrenzter Umverteilung und angemessenen Anlagerisiken“, heißt es bei WTW. Mehr als 250 Arbeitgeber sind dort in einer Datenbank erfasst, die aktuelle Konditionen unterschiedlicher Branchen für Betriebsrenten auswirft. Die Höhe der Gutschriften für Arbeitnehmer ist von Branche zu Branche verschieden, doch die Beratung beginnt stets damit, was Arbeitgeber in Bezug auf die zweite Säule tun müssen, sollen und dürfen, um für Fachkräfte attraktiv zu sein.

Die Kostenunterschiede bei den Schweizer Pensionskassen sind auffallend. Für die gleichen Leistungen verlangt die teuerste Kasse mehr als doppelt so viel wie die Günstigste, zeigt der Pensionskassenvergleich 2019 des Beraters Weibel Hess & Partner (WHP). Die Beiträge teilten sich naturgemäß auf in Sparbeiträge zur Bildung der Altersvorsorge, Risikobeiträge für mitversicherte Invaliditäts- und Todesfallleistungen sowie Verwaltungskosten für Administration und Vertrieb. Die größten Preisunterschiede wurden bei den Risikobeiträgen festgestellt. Das deutet darauf hin, dass sehr unterschiedliche Zusatz-Leistungen vereinbart werden.

Die Angebote der Schweizer Pensionskassen fallen je nach Branche, Mitarbeiterstruktur und Leistung unterschiedlich aus. Will ein KMU wissen, welche Kasse die für ihn günstigsten Beiträge anbietet, ist eine breite „Offertanfrage“ unerlässlich. Der Preiskampf hält an, beobachtet der Berater WHP. Langjährige Kunden hätten oft das Nachsehen und müssten von selbst tätig werden, um die Konditionen neu auszuhandeln. Das kennt man von deutschen Banken, die ihre Stammkunden bei Geldanlagen oft schlechter behandeln als Neukunden.

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