Recht, Steuer & IT
18. Mai 2022

BMF und Bafin: Neue Grundsätze der Zusammenarbeit

Eigenverantwortung der Bafin bleibt gewahrt. Bafin-Präsident: Zeitgemäßer und risikoorientierter Rahmen.

Prinzipiengeleitet, ziel- und risikoorientiert: Auf Basis dieser Grundsätze wollen BMF und Bafin künftig zusammenarbeiten. Darüber informierten das Ministerium und die Behörde in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Gemeinsames Ziel sei ein stabiler, funktionsfähiger und vertrauenswürdiger Finanzmarkt. Mit Blick darauf sollen diese Grundsätze die operative Unabhängigkeit der Bafin in ihren Aufsichtsentscheidungen stärken und einen risikoorientierten Informationsaustausch im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht gewährleisten.

Im Zuge der Modernisierung der deutschen Finanzaufsicht hatten sich BMF und Bafin in 2021 darauf verständigt, die bisherigen „Grundsätze für die Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht des BMF über die Bafin“ grundlegend zu überarbeiten. Dies werde mit den nun vorgelegten neuen Grundsätzen der Zusammenarbeit umgesetzt. Nun will man die operative Unabhängigkeit der Bafin stärker verankern. Weiter sollen Bafin und BMF in der nationalen, europäischen und internationalen Regulierung eng zusammenarbeiten. Zudem werde auch die Rechts- und Fachaufsicht des Ministeriums neu ausgerichtet.

BMF betont Sachkompetenz der Bafin

„Wenn es um Einzelfallentscheidungen gegenüber Finanzmarktteilnehmern geht, hat die Bafin besondere Sachkompetenz. Sie ist näher dran“, sagt Dr. Florian Toncar, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen. „Dort hingegen, wo losgelöst vom Einzelfall Standards für den Markt gesetzt werden, ist es notwendig, dass BMF und Bafin eng kooperieren.“

Die Bafin berichtet an das BMF über kritische Entwicklungen bei wichtigen beaufsichtigten Unternehmen oder bei Relevanz für die Stabilität des Finanzmarkts, eines Sektors oder beispielsweise bei drohendem erheblichem Schaden für Anlegerinnen und Anleger oder Verbraucherinnen und Verbraucher. Dies ermögliche es dem BMF, die Erfüllung des gesetzlichen Aufsichtsmandats zu überprüfen. Gleichzeitig bleibe die Eigenverantwortung der Bafin bei der Einzelaufsicht gewahrt. Die Rechts- und Fachaufsicht orientiert sich an den zwischen BMF und Bafin abgestimmten Zielen. Europäische Vorgaben und internationale Standards der Finanzaufsicht sollen umfassend gewahrt werden.

„Als Finanzaufseher müssen wir in der Lage sein, mutig, in der Sache klar, schnell und verantwortungsbewusst zu handeln“, erläutert Mark Branson, Präsident der Bafin. „Dabei sind wir als öffentliche Behörde ganz klar rechenschaftspflichtig. Diese entschlackten Grundsätze setzen dafür einen zeitgemäßen und risikoorientierten Rahmen.“

Autoren:

Schlagworte:

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert