Schwarzer Schwan
17. Mai 2019

Bock zum Gärtner

„Manufactured Fails“

Es wäre interessant zu erfahren, wie viele Menschen „aus Versehen“ sich selbst bevorteilen. Zum Beispiel Autofahrer, die aus Versehen zu schnell fahren, Fußballer, die aus Versehen den Ball mit der Hand spielen, Kioskverkäufer, die aus Versehen zu wenig Wechselgeld geben – oder Banker bei Dividendenstrategien, wo man – „hoppla“ – ganz aus Versehen plötzlich zwei Steuerrückerstattungsansprüche generiert hat. Kann ja mal passieren. Letzteres zum Beispiel der Bafin Vize-Präsidentin Elisabeth Roegele in ihren Zeiten als Chefjuristin der Deka.

Kann ja mal passieren. Und es war ja – natürlich – nicht vorsätzlich, so Roegele in einer Rückbetrachtung im Handelsblatt. Im Gegenteil beweist Sie sogar ein vorbildliches Rechtsverständnis: „Ich halte Cum-Ex-Geschäfte für rechtswidrig, damals wie heute.“ Allerdings liegt dem Handelsblatt ein Protokoll vor, welches über eine zweitägige Besprechung zwischen Vertretern der Deka-Bank und einem Geschäftspartner, der kanadischen Scotiabank, berichtet, in welchem die Scotiabank die Ergebnisse ihrer Recherchen zu den inzwischen vom Asset zur Liability gewordenen Cum-Ex-Geschäften vorstellt. Darin sei ausdrücklich von einem Austausch zwischen Mitarbeitern der beiden Banken zu Cum-Ex im Jahre 2010 die Rede, was die fragwürdige Interpretation eines steuerminimierenden Kollateralschadens noch einen Tick fragwürdiger erscheinen lässt.

Bafin-Vizepräsidentin Roegele ging „naked short“

Eine Auswertung weiterer Nachrichten zeigte, dass die verspätete Lieferung der Aktien wohl kein Irrtum war. „Manufactured Fails“ nannten die Forensiker der Scotiabank die Praxis, Aktien kurz vor der Ausschüttung zu verkaufen, aber erst danach zu liefern, berichtet das Handelsblatt. Zu 100 Prozent seien die Aktien zudem „naked short“ verkauft worden, so die Scotia-Vertreter. Wie das Hessische Finanzgericht in einem Urteil gegen die Deka-Bank festhält, hätten die Akteure vorab Geschäftsumfang und Gewinnmarge festgelegt. Die vereinbarten Ziele seien „nur erreichbar, wenn ein Drittel der Aktien verspätet geliefert und bei einmaliger Steuererhebung eine doppelte Steueranrechnung stattgefunden hat“.

Wie das Handelsblatt schreibt, wollte Roegele dies nicht einsehen. Weder heute, als Bafin-Vizin, noch 2013, als ihr die Scotiabank die Cum-Ex-Beweise lieferte. „Es gab keine Kommunikation, die Informationen/Indikationen enthalten hätten, dass die Deka-Bank der Scotiabank erlaubt beziehungsweise diese sogar aufgefordert habe, spät, das heißt nach dem Hauptversammlungstag, zu liefern“, steht im Protokoll. Die Scotiabank habe kühl geantwortet: Es würde solche Kommunikation auch nicht geben. Vielmehr würde man dies aus der Gesamtschau und dem Pricing ableiten.

Haben sich Roegele oder die Bafin deshalb etwas vorzuwerfen? Nein, denn bei der Bafin ist Roegele für den Wertpapierhandel zuständig und mit diesem kennt sie sich aus. Praxiserfahrung wird bei der Bafin großgeschrieben – und angesichts der technischen Komplexität moderner Wirtschaftsverbrechen reicht es schließlich auch nicht aus, Uniabsolventen anzuheuern, welche die Taschenspielertricks nur aus Lehrbüchern kennen. Dagegen sind ehemalige Mitarbeiter von Instituten mit öffentlich-rechtlichem Hintergrund beim Steuerraub erwiesenermaßen besonders kompetent. Elisabeth Roegele ist für den Bafin-Posten sogar doppelt geeignet: sie bringt Verständnis für die Materie und auch Verständnis für alle anderen Akteure mit, die aus Versehen mit der Abführung einer Kapitalertragsteuer mehrere Steuerrückerstattungsansprüche generiert haben.

Und den Bock zum Gärtner zu machen hat in der Aufklärung von Steuerskandalen inzwischen ja auch schon Tradition. So wusste Wirtschaftsprüfer KPMG nachweislich schon 2010 um die Illegalität der Strukturen – und schwieg sich auf Druck der Banken aus. „Ohne die gewerbsmäßige Bereitstellung von steuerlichen Gutachten, insbesondere durch die großen Wirtschaftskanzleien oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie KPMG, wären Cum-Ex-Geschäfte nicht möglich gewesen“, so der ehemalige finanzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Gerhard Schick. Für die Bundesregierung durfte KPMG 2012 dennoch an einem Gutachten zur „Weiterentwicklung der Methode zur Ermittlung des Vollzugsaufwands der Steuerverwaltung“ schreiben. Was da wohl herauskommen ist?

1,85 Millionen Euro bringt ein Steuerfahnder dem deutschen Staat im Durchschnitt zusätzlich ein – ein Betrag, von dem auch mancher Portfoliomanager träumen dürfte. Dabei sollte man Spezialisten für Dividendenstrategien auch nicht unterschätzen. Den Steuerzahler per Cum-Ex anzuzapfen ist schließlich ein marktunabhängiger Ertrag und damit echtes Alpha!

Cum-Ex birgt sogar noch weitere Potenziale. In einer ÖPP neuer Form könnte eine Uli-Hoeneß-Short-Strategie angesichts der fortdauernden Niedrigzinsphase ein lukratives Geschäftsmodell sein. Das Marktvolumen hinterzogener Steuern schätzt der Ökonom Richard Murphy in Deutschland auf 125 Milliarden Euro, EU-weit sind es 825 Milliarden – viel Potenzial im margenstarken Tax-Hunter-Business. Dem Ansatz Praxiserfahrung folgend, bieten sich vor allem Mitarbeiter von PWC, Deloitte, EY und KPMG an.

Ein unversehen hervorragendes Wochenende wünscht Ihnen portfolio institutionell!

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