Pensionskassen
7. Juli 2017

Bundesrat winkt bAV-Reform durch

Am 7. Juli hat der Bundesrat dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zugestimmt. Damit steht das Gesetz, das am 1. Juni im Bundestag verabschiedet wurde, inhaltlich abschließend fest und wird zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Das Beratungshaus Willis Towers Watson hat ein Interview veröffentlicht, das der Frage auf den Grund geht, wie das Gesetz einzuschätzen ist und wie es die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland verändern wird. Die Antworten stammen von Dr. Reiner Schwinger, Head of the Northern Europe Region von Willis Towers Watson und leitender Geschäftsführer von Willis Towers Watson in Deutschland sowie Österreich.
Herr Dr. Schwinger, wozu brauchen wir ein Betriebsrentenstärkungsgesetz? 
Mit dem Gesetz hat die Bundesregierung die richtigen Weichen gestellt. Angesichts des demografischen Wandels kommt das umlagefinanzierte Rentensystem an seine Grenzen. Wenn wir weiterhin genug Geld im Alter haben wollen, gibt es zum Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge gar keine Alternative. Hier ist es absolut richtig und sinnvoll, Unternehmen und Mitarbeiter ins Boot zu holen. So lassen sich effiziente Versorgungssysteme entwickeln, mit denen ein größerer Teilnehmerkreis erreicht werden kann als über den Einzelvertrieb privater Verträge. Und durch die verpflichtenden Arbeitgeberzuschüsse zu den Mitarbeiterbeiträgen in die betriebliche Altersversorgung wird die Bedeutung des Versorgungslohns noch einmal unterstrichen. Nur wenn in den Köpfen ankommt, dass der Versorgungslohn ebenso wichtig ist wie der Barlohn, werden wir einen wesentlichen Ausbau der kapitalgedeckten Altersversorgung erleben.
Die Regelungen sind dennoch vielfach kritisiert worden. 
Man merkt dem BRSG an, dass es ein Kompromiss ist – manche Probleme wurden halbherzig angegangen und inkonsistent gelöst. Zum Beispiel wurde die steuerliche Förderung ausgebaut, aber nicht beitragsrechtlich flankiert – hier bleibt die Reform auf halbem Weg stehen. Bei den Regelungen zum Zusammenspiel von „alter“ und „neuer bAV-Welt“ ist noch gar nicht klar, wie sie in der Praxis umzusetzen sind. Eines der aus Unternehmenssicht größten Probleme, der weiterhin unrealistisch hohe Rechnungszins, der für die steuerliche Bewertung der Pensionsverpflichtungen anzusetzen ist, wurde gar nicht angepackt. Das belastet die Direktzusage – das bedeutendste bAV-Modell in Deutschland – massiv. Dadurch werden Scheinzinsen besteuert und der Staat finanziert sich auf Kosten der Unternehmen und der künftigen Betriebsrentner. Es besteht also weiterhin Reformbedarf – oder anders ausgedrückt: Handlungsbedarf für die kommende Bundesregierung nach der Wahl.
Auch die Idee einer bAV ohne Garantien stößt nicht überall auf Gegenliebe …
Wer Unternehmen bei der weiteren Verbreitung der kapitalgedeckten Altersvorsorge mit ins Boot holen will, muss auch schauen, was Unternehmen leisten können und wollen. Ich spreche täglich mit Unternehmen, die für die bAV ihrer Mitarbeiter einiges zu investieren bereit sind – aber sie möchten die damit verbundenen Kosten in gut kalkulierbaren Grenzen halten. Dem kommt die neue reine Beitragszusage entgegen, denn hier hat der Arbeitgeber mit der Zahlung der Beiträge und der sorgsamen Steuerung des bAV-Modells seine Verpflichtungen abschließend erfüllt. Die Kritik entzündet sich häufig fälschlich an der Befürchtung, dass es ohne Garantie gar keine Sicherheitsvorkehrungen gäbe. Dem ist aber nicht so – dank umfassender Vorschriften zur Aufsicht und zum Risikopuffer, durchdachter Anpassungsmechanismen und nicht zuletzt dank des Sachverstands und der Sorgfalt, die Unternehmen bei der Einführung und dem Betrieb von bAV-Modellen investieren.
Welche Bewegung wird die Reform im Markt auslösen? 
Vermutlich werden Unternehmen, die auf eine bAV mit Garantien setzen, in den nächsten Monaten genau schauen, welche Regelungen sie auf Basis des aktuellen Produktangebots noch umsetzen wollen, bevor das BRSG in Kraft tritt. Das könnte zu einem kurzfristigen Run auf Garantieprodukte führen. Die ersten Tarifverträge zu reinen Beitragszusagen werden wir vermutlich frühestens in einem Jahr sehen. Erst wenn dieser erste Schritt getan ist, werden meiner Einschätzung nach weitere Unternehmen nachziehen.
Was fragen Unternehmen Sie zum Thema BRSG und was raten Sie ihnen?
Unternehmen wollen wissen, was sie jetzt tun sollen. Ich rate zu einer Bestandsaufnahme. Wie sehen die bestehenden Pensionspläne aus und welche Möglichkeiten bieten die neuen Regelungen? Vor allem Unternehmen, die eine durch Mitarbeiterbeiträge finanzierte bAV anbieten, sollten prüfen, was sich für sie aus der Neuregelung ergibt. Allerdings ist noch mit einigen „Kinderkrankheiten“ des neuen Systems zu rechnen. Das BRSG enthält einige Inkonsistenzen und Unklarheiten, die noch behoben werden müssen, damit alle Rädchen des neuen Systems gut ineinandergreifen. Es braucht eine hohe Sachkenntnis, um auf Basis der neuen Regelungen ‚wasserfeste‘ Pensionspläne zu gestalten, und die Produktanbieter verfügen noch über keinerlei Erfahrungswerte mit dem neuen System. Daher werden die nächsten Jahre wohl durch ein vorsichtiges Herantasten geprägt sein.
Ende 2023 wird der Gesetzgeber den Status quo der bAV dokumentieren. Wird er dann ein aus seiner Sicht zufriedenstellendes Bild vorfinden? 
In fünf Jahren wird erst ein Zwischenfazit zu ziehen sein – denn bis die ersten neuen Pensionspläne aufgesetzt, die Kinderkrankheiten behoben und die Lehren aus den Anfangsfehlern gezogen wurden, wird einige Zeit vergehen. Fünf Jahre sind dafür meiner Meinung nach zu knapp bemessen.
portfolio institutionell newsflash 07.07.2017/Tobias Bürger
Autoren:

Schlagworte: | |

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert