Banken
18. März 2013

Bundesregierung regelt KfW-Aufsicht neu

Die staatliche Förderbank wird unter die Aufsicht der Bafin gestellt und damit nicht mehr allein vom Bundesfinanzministerium kontrolliert. Ein entsprechendes Änderungsgesetz hat die Bundesregierung Mitte März beschlossen.

Wie aus einer Mitteilung der Bundesregierung weiter hervorgeht, muss die Förderbank KfW künftig zentrale bankaufsichtsrechtliche Standards des Kreditwesengesetzes (KWG) anwenden. Zum Beispiel muss die Bank regelmäßig über die Eigenmittel und Liquidität an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) berichten. Das Liquiditätsportfolio der Förderbank umfasst 20 Milliarden Euro und besteht ausschließlich aus Rentenanlagen, in die mittels Buy-and-Hold-Strategie investiert wird. Zu den Anlageklassen gehören Staatsanleihen, Pfandbriefe, Bankschuldverschreibungen, staatsnahe Emittenten und Agencies. 
In einem Schreiben lässt die KfW verlauten, dass sie den Gesetzentwurf begrüßen. So sehe das Institut seine Sonderstellung als Förderinstitut und nicht als „normales“ Kreditinstitut gewahrt. Denn trete das Gesetz in dieser Form in Kraft, werde die KfW auch weiterhin nicht dem KWG unterliegen, sondern muss die betreffenden Regelungen nur entsprechend anwenden. Vor diesem Hintergrund sei die KfW auch von der sogenannten Bankenrichtlinie ausgenommen.
Die KfW weist ebenfalls darauf hin, dass sie bereits seit vielen Jahren Bestandteile des KWG freiwillig anwendet. Hierzu gehören insbesondere die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement.
Mit der geplanten Änderung rechnet die Förderbank intern mit Zusatzkosten in zweistelliger Milliardenhöhe, wie das Handelsblatt im Februar berichtete. Nichts ändern wird sich unterdessen am Gewinnausschüttungsverbot. Die Bank muss weiterhin keinen festen Teil ihres Gewinns an den Bundeshaushalt abführen.
portfolio institutionell newsflash 18.03.2013/kbe

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