Bundestag begrenzt Risiken durch Investmentfonds
Für GDV stärkt das neue Gesetz Infrastrukturfinanzierung und Transformation. Nun klar geregelt, dass Fonds Kredite vergeben dürfen.
In der vergangenen Woche hat der Bundestag den Gesetzentwurf „zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 927“ mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen. Mit dem Gesetz werden die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sogenannte Ogaw-Richtlinie) und 2011/61/EU (sogenannte AIFM-Richtlinie) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds „eins zu eins“ in nationales Recht umgesetzt. Außerdem wird laut dem Bundestag die Möglichkeit geschaffen, „geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen“. Anbietern von geschlossenen Fonds wird es außerdem leichter möglich, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten.
GDV: Wichtiges Signal
Der GDV sieht in dem Beschluss ein wichtiges Signal für den Finanzstandort Deutschland. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen, erklärt: „Es ist jetzt klar geregelt, dass Fonds für professionelle Anleger in Deutschland Kredite vergeben dürfen. Das erleichtert die Finanzierung großer Infrastrukturprojekte und macht die Wirtschaft wettbewerbsfähiger. Für Versicherer sind Kreditfonds eine attraktive Möglichkeit, ihre Kapitalanlagen breiter zu streuen und langfristig zu investieren. Deutschland schließt damit zu einer in vielen EU-Staaten üblichen Praxis auf. Damit gewinnt der Finanzstandort Deutschland an Attraktivität.“
Laut dem Versicherungsverband verwalten die deutschen Versicherer Kapitalanlagen von rund 1,9 Billionen Euro. Etwa 40 Prozent davon – rund 640 Milliarden Euro – seien über Fonds investiert. Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz verbessert aus Sicht des GDV die Rahmenbedingungen für Investmentfonds und ihre Investoren. Kreditfonds seien ein wichtiges Instrument, für die Finanzierung komplexer Transformations- oder großer Infrastrukturprojekte. Für Versicherer würden Kreditfonds attraktive Anlageobjekte zur Diversifizierung ihrer Kapitalanlageportfolios darstellen. EU-weit einheitliche Regeln, so der GDV, sorgen künftig für fairere Wettbewerbsbedingungen im Vergleich zu ausländischen Fonds.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Energiewende | Infrastructure Debt
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