Recht, Steuer & IT
7. April 2020

BVI freut sich über einheitliche Performance-Fee-Standards

Mindestzeitraum bei einem Jahr. Performance muss Benchmark auf Fünfjahressicht schlagen.

Der BVI begrüßt die europaweit einheitlichen Standards der ESMA bezüglich Performance Fees, welche diese in ihrem Abschlussbericht festgelegt hat. Dabei hat sich offenbar die Bafin in der europäischen Behörde durchgesetzt, denn die Regeln entsprechen im Wesentlichen ihren bisherigen Vorgaben. Der Mindestzeitraum für die Erhebung einer Performance Fee wird dabei auf ein Jahr festgelegt. Zudem gilt die Bedingung, dass im Falle von benchmarkabhängigen Gebühren der Vergleichsindex über einen Zeitraum von fünf Jahren geschlagen wird. Bei auf Höchstständen (High Watermark) beruhenden Gebühren muss ebenfalls in einem Zeitraum von fünf Jahren dieser Höchststand zumindest einmal übertroffen werden, damit diese erhoben werden können.

„Das sind ausgewogene Regeln zu Performance Fees im Interesse der Anleger und der Branche“, befand BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. „Sie stellen sicher, dass Anleger keine erfolgsabhängigen Gebühren für eine schlechte Performance bezahlen müssen.“ Der BVI wertete den Schritt als wichtigen Meilenstein hin zu einer Beseitigung des regulatorischen Flickenteppichs, welcher durch divergierende Regelungen oder sogar gar keine Regelungen in anderen Staaten geprägt wird. Die nationalen Aufsichtsbehörden haben nach der Übersetzung zwei Monate Zeit anzugeben, ob sie die neuen Regelungen befolgen werden. Die neuen Regelungen sollen sowohl bei Ucits als auch bei bestimmten Typen von AIFs Anwendung finden. Besondere Fokussierung richtete die ESMA dabei auf Retail-Investoren.

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