Alternative Anlagen
31. Mai 2022

BVI-Konzept zum Renditevergleich von offenen und geschlossenen Fonds

Einheitlicher Rechenansatz. Konzept basiert auf Wiederanlage von Auszahlungen.

Institutionelle Anleger dringen immer tiefer in die alternative Welt vor – und stoßen dabei nicht nur an die Grenzen der Anlageverordnung, sondern auch auf das Problem, die Wertentwicklung dieser geschlossenen Fonds mit der der offenen Fonds zu vergleichen. Zur besseren Vergleichbarkeit präsentiert der BVI ein Konzept auf Basis des Ansatzes für offene Fonds. Der Bedarf für einen einheitlichen Rechenansatz, so der deutsche Fondsverband, ergibt sich aus der Praxis, da viele Fondsgesellschaften inzwischen offene und geschlossene Fonds verwalten.

Geschlossene Fonds haben eine andere Vorschrift zur Bewertungsfrequenz als offene Fonds. Zudem gibt es bei geschlossenen Fonds keine Möglichkeit, Auszahlungen (Ausschüttungen oder Substanzauszahlungen) wieder anzulegen. Der BVI-Methode will beide Vergleichshindernisse überwinden, indem sie den Ansatz der offenen Fonds weiterentwickelt. Bei der für geschlossene Fonds gesetzlich vorgegebenen Bewertungsfrequenz (einmal pro Kalenderjahr) greift der Verband die Entwicklung in der Praxis auf, dass bei diesen Fonds freiwillig meist eine vierteljährliche oder monatliche indikative Ermittlung des Netto-Inventarwertes erfolgt. Damit rücke die geschlossene Welt an die offene Welt heran. Das aus Sicht des Anlegers bestehende Problem der fehlenden Wiederanlage von Auszahlungen löst der BVI, indem die Auszahlungen an die Anleger rechnerisch einem Benchmark-Portfolio zugeführt werden, das mit dem im geschlossenen Fonds verbleibenden Investment eine Einheit bildet. Es dient in der Startphase eines geschlossenen Fonds zugleich als Topf für die noch nicht abgerufenen Teile des ursprünglich zugesagten Eigenkapitals.

Die Kombination aus einem indikativen Netto-Inventarwert und einem aus Fonds- sowie Benchmark-Portfolio bestehenden Hybridportfolio lässt eine Performancemessung analog zur offenen Welt zu, so der BVI. Interessierte finden hier das Paper des BVI. In dem Paper geht der Verband auch auf das in der Beteiligungsbranche bekannte Public-Market-Equivalent-Verfahren ein.

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