Versorgungswerke
29. Juni 2026

BWVA-Präsidentin zeigt sich erleichtert

Nach der Veröffentlichung des Abschlussberichts der Alterssicherungskommission zeigt sich die Präsidentin des Versorgungswerks BWVA erleichtert. Es habe „Spekulationen und Gerüchte“ gegeben.

Die Präsidentin der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA), Dr. Eva Hemberger, zeigt sich nach der Veröffentlichung des Abschlussberichts der Alterssicherungskommission der Bundesregierung (am 23. Juni 2026) erleichtert. „Ich freue mich, dass viele Spekulationen und Gerüchte, die im Vorfeld entstanden waren und letztlich auch einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der BWVA beunruhigt haben, sich nunmehr als unbegründet erwiesen haben“, so Hemberger in einer Pressemitteilung des berufsständischen Versorgungswerks mit Sitz in Tübingen.

Darin macht die Zahnärztin Hemberger deutlich, dass sie den Satz im Abschlussbericht „Freiberufler sind meist über berufsständische Versorgungswerke ausreichend abgesichert“ als deutlichen Hinweis verstehe, „dass wir unsere erfolgreiche Arbeit zugunsten unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer unbehelligt von den wichtigen Reformbestrebungen der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) fortsetzen können.“

Versorgungswerke seien ein Vorbild

Zugleich sieht sie sich in ihrer Arbeit bestätigt, das „nunmehr im Rahmen der DRV in vernünftiger Weise auch eine kapitalgedeckte Renten-Komponente eingeführt werden soll“. Das beweise, „dass unser hybrides System der Versorgungswerke in dieser Hinsicht als Vorbild betrachtet werden kann“, so die BWVA-Präsidentin.

Dies habe bereits Professor Dr. Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrates Wirtschaft, der die Bundesregierung berät, im Rahmen einer Veranstaltung der BWVA in seinen Ausführungen betont, wie Hemberger anmerkte: „Sie haben das, was der DRV fehlt seit jeher im System, den Kapitalstock. Sie sind Vorbild für die Lösung für die DRV, nicht das Problem.“

Hemberger ist stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der ABV

Die Aussagen Hembergers haben besonderes Gewicht. Denn die Zahnärztin bekleidet auch bei der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), der Spitzenorganisation der 91 auf Landesrecht beruhenden öffentlich-rechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen der Angehörigen der verkammerten Freien Berufe, als stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes ein herausragendes Amt.

Allerdings stehen berufsständische Versorgungswerke derzeit unter besonderer Beobachtung durch die Öffentlichkeit. Grund ist das Kapitalanlage-Debakel des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin, VZB. Die Arbeitsgemeinschaft der Versorgungswerke hatte sich in den Skandal eingeschaltet. Mit riskanten Investments in Start-ups, Luxushotels und obskure Projekte hat das VZB bis zu 1,1 Milliarden Euro – etwa die Hälfte seines Vermögens – verspielt.

Eine weitere Amtszeit

Eva Hemberger ist seit vielen Jahren bei der BWVA in Tübingen aktiv. Und das dürfte auch so bleiben. Mitte Juni 2026 hatte die Vertreterversammlung Hemberger als Vorsitzende des Verwaltungsrats und Präsidentin der Versorgungsanstalt mit überwältigender Mehrheit bestätigt. Seit nunmehr sechzehn Jahren steht sie an der Spitze des Versorgungswerks für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte und trat mit der Wiederwahl ihre fünfte Amtsperiode an.

Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte verwaltet nach eigenen Angaben ein Kapitalanlagevolumen mit einem Buchwert von über 18 Milliarden Euro (Stand: 31. Dezember 2024). Die Kapitalanlagen sind über zahlreiche Anlageklassen breit und ausgewogen aufgestellt.

Alterssicherungskommission gibt 33 Empfehlungen ab

In der vergangenen Woche hatte die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission die Karten auf den Tisch gelegt. Insgesamt 33 Empfehlungen hat das Expertengremium abgegeben. Kurz darauf hatte Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigt, die Vorschläge der Rentenkommission vollständig umzusetzen.

Versorgungswerkerin Hemberger bezieht sich in ihrem Statement auf die Empfehlung Nummer 22. Darin heißt es: „Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen. Die Versicherungspflicht sollte auch alle Personen umfassen, die bereits jetzt eine selbständige Beschäftigung ausüben. Ihnen soll jedoch ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden.“

Nach den Vorschlägen der Rentenkommission soll zusätzlich zur bestehenden Umlagerente innerhalb der Rentenversicherung eine kapitalgedeckte Komponente eingeführt werden. Das Geld soll angelegt werden und eine Zusatzversorgung für künftige Rentner erbringen.

Zwei konkurrierende Kommissionen

In der Diskussion um die Zukunft der Rente hat der Deutsche Gewerkschaftsbund vor kurzem ein eigenes Konzept vorgelegt. Darin werden etwa die Anhebung des Rentenniveaus von derzeit 48 auf bis zu 53 Prozent und eine für ‌alle Arbeitgeber ⁠verpflichtende betriebliche Altersvorsorge gefordert, wie der Deutschlandfunk berichtete. Eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters werde abgelehnt.

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, hatte am 7. Januar 2026 die Mitglieder der Alterssicherungskommission ernannt. Die Kommission hatte unmittelbar darauf mit ihrer Arbeit begonnen. Sie sollte bis zur Jahresmitte Vorschläge erarbeiten, wie die Alterssicherung auch in den kommenden Jahrzehnten stabil, gerecht und nachhaltig bleibt.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund, DGB, hatte im Januar eine unabhängige Kommission eingesetzt. Diesem konkurrierenden Gremium gehören Vertreter von Gewerkschaften sowie von Wissenschaft, Wohlfahrtsverbänden und Politik an. Die Dachorganisation der größten Gewerkschaften reagierte damit darauf, ‌dass die ‌Bundesregierung ihre Rentenkommission ohne Gewerkschaften und Arbeitgeber berufen hatte.

Autoren:

Schlagworte:

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert