Recht, Steuer & IT
22. August 2011

CEA drängt auf Anwendung von Solvency II für Pensionskassen

Mitte August endete die Eiopa-Konsultation zur Überprüfung der IORP Direktive, im Oktober startet eine zweite Runde.

Für Pensionskassen müssen dieselben Regeln wie für Versicherungen gelten. Solvency II sollte als „Benchmark“ für alle Anbieter von betrieblicher Altersversorgung dienen. Diese Forderung bekräftigte der europäische Versicherungsverband CEA in einem Schreiben von Mitte August.
Im April dieses Jahres erhielt die neue europäische Versicherungs- und Pensionsaufsicht Eiopa einen Brief vom Kabinett des französischen EU-Binnenmarktkommissars, Michel Barnier. Der Inhalt: Die Eiopa möge bis Ende 2011 auf die Frage antworten, welche Aspekte von Solvency II für Pensionskassen anwendbar sind. Aus der Antwort will die Kommission konkrete Vorschläge für einen Gesetzentwurf in Form des sogenannten Weißbuchs ableiten. Am 15. August lief die erste Konsultation der Eiopa zur IORP(Institutions for Occupational Retiremente Provision)-Direktive ab. Im Oktober soll noch eine zweite Konsultationsphase starten.
Auch in einer zweiten Runde dürfte der CEA bei seinem Standpunkt bleiben und weiter darauf drängen, Solvency II auch auf Pensionskassen anzuwenden. In dem aktuellen Schreiben erklärte Michaela Koller, Generaldirektorin des CEA: „Eine konsistente und angemessene Regulierung von allen Anbietern betrieblicher Altersversorgung sind der Schlüssel, um den Schutz der Kunden und weiterhin das Überleben und die Stabilität dieses Sektors zu garantieren.“ Anbieter von Produkten für die betriebliche Altersversorgung (bAV) stünden im Wettbewerb. Deshalb sei es wichtig, dass für Produkte mit demselben Risiko dieselben Regeln gelten. Würde dies nicht erfolgen, kämen die Versicherungen in einen Wettbewerbsnachteil.
Die Pensionskassen sehen dies naturgemäß anders. Sie wehren sich mit Händen und Füße dagegen, dass Solvency II auch auf sie angewendet wird. Käme es dazu, stünden viele firmengebundene Pensionskassen vor dem Aus. Thomas Mann, EU-Parlamentarier und Vizepräsident im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales, hat ausgerechnet, dass die Eigenkapitalanforderungen für risikoreichere Anlagen unter Solvency II die Kosten der Unternehmen um bis zu 40 Prozent erhöhen könnten. Diesen Aufwand können und wollen viele nicht betreiben.
Abgesehen von diesem Aspekt führen noch einen weiteren Grund ins Feld, wieso Solvency II nicht auf sie angewendet werden sollte. So bieten Versicherungen zwar auch Betriebsrenten an, allerdings übertragen sie die Risiken auf den Arbeitnehmer. Bei den Pensionskassen bleiben die Risiken hingegen bei den Unternehmen. Das heißt: Wenn bei der Betriebsrente etwas schiefgeht, haftet der Arbeitgeber. Auch im Falle der Insolvenz einer Kasse haften in Deutschland die Unternehmen. Lesen Sie hier mehr dazu.
portfolio institutionell newsflash 24.08.2011/kbe/maa

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