Investoren
15. September 2026

Das Siegel und seine blinden Flecken

Idee des ABV-Prädikats ist es, Vertrauen in die Professionalität und das Risikomanagement berufsständischer Versorgungswerke zu schaffen. Risikoberichte, Stresstests und testierte Abschlüsse verhindern aber keine Fehlentscheidungen. Entscheidend sind die Menschen in den Anlagegremien – ihre Kompetenz, ihre Autarkie und die Regeln, nach denen sie über Milliarden entscheiden.

Kommt es zu einem Schaden, wird in Deutschland gern eine neue Vorschrift geschrieben, ein Prüfprozess geschaffen oder ein Zertifikat eingeführt. Man hat reagiert, Zuständigkeiten definiert und Häkchen gesetzt. Seit diesem Sommer gibt es nun auch für berufsständische Versorgungswerke ein solches Zeichen: das Prädikat der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen, kurz ABV.

Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) ist nach bisherigem Stand durch riskante Beteiligungen ein Schaden von rund 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro entstanden. Etwa die Hälfte des einstigen Vermögens könnte verloren sein. Die juristische Aufarbeitung läuft. Fest steht aber schon jetzt: Die vorhandenen internen und externen Kontrollmechanismen griffen offenbar nicht. Das VZB geriet immer tiefer in illiquide und hochriskante Engagements.

Als Reaktion darauf beschloss die ABV das neue Prädikat. Beantragen können es ihre 91 Mitgliedswerke seit dem 6. Juli 2026. Nach Auskunft von ABV-Geschäftsführer Stefan Strunk hatten bis zum 12. August sechs Versorgungswerke einen Antrag gestellt. Für Aussagen über die Akzeptanz oder Selektivität des Verfahrens ist dieser frühe Stand allerdings noch nicht belastbar. Ein Wirtschaftsprüfer muss jährlich bestätigen, dass das Werk die Leitplanken des Verbands einhält. Dazu zählen Anlagestrategie, Risikomanagement, Asset-Liability-Studien, Stresstests, Compliance, versicherungsmathematische Gutachten und ein testierter Jahresabschluss.

Das klingt vernünftig. Ein zusätzlicher Mindeststandard ist besser als gar keiner. Doch ein vorhandener ist noch kein wirksamer Prozess. Ein Risikobericht kann fristgerecht vorliegen und trotzdem auf falschen Bewertungen beruhen. Ein Stresstest kann korrekt gerechnet sein und die wesentlichen Risiken verfehlen. Ein Testat garantiert weder wirtschaftlich sinnvolle Beteiligungen noch unabhängige Entscheidungen.

Ordnung ist noch keine Exzellenz

Diese Unterscheidung ist aus der Welt der ISO-Zertifizierungen bekannt. ISO 9001 bescheinigt ein Qualitätsmanagementsystem. Das Zertifikat besagt, dass Prozesse beschrieben, Verantwortlichkeiten festgelegt und bestimmte Abläufe kontrolliert werden. Es bescheinigt weder die Qualität jedes Produkts noch die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Deshalb kennt fast jeder Praktiker zertifizierte Unternehmen, die im Wettbewerb nicht bestanden haben.

Auch die Wissenschaft setzte sich damit auseinander. Terziovski, Samson und Dow fanden in ihrer Studie „The business value of quality management systems certification“ keinen signifikant positiven Einfluss der ISO-9000-Zertifizierung auf die Unternehmensleistung. Andere Untersuchungen kommen zu günstigeren Ergebnissen. ISO 9001 ist nicht nutzlos. Sein Wert entsteht aber dort, wo Qualitätsmanagement tatsächlich gelebt wird. Als reine Dokumentationsaufgabe kann die Norm eine eindrucksvolle Fassade für eine mittelmäßige Organisation liefern.

Die Parallele zum ABV-Prädikat ist offensichtlich: Es kann Ordnung bescheinigen, aber weder Exzellenz noch die Fähigkeit der Verantwortlichen, komplexe Risiken zu verstehen und Fehlentscheidungen zu stoppen. Die entscheidende Frage lautet daher, was der Wirtschaftsprüfer tatsächlich bestätigen soll. Reicht die Existenz einer Geschäftsordnung, oder wird anhand konkreter Fälle geprüft, ob sie funktioniert? Werden Sitzungsunterlagen und Protokolle stichprobenartig ausgewertet? Wird nachvollzogen, welche Informationen dem Gremium bei einer Nachfinanzierung vorlagen und ob Risiken unabhängig von den Befürwortern der Anlage bewertet wurden? Ohne solche Tests bleibt die Prüfung auf der Ebene des Organisationshandbuchs. Gerade dort sehen Institutionen meist besser aus als im Moment einer schwierigen Entscheidung.

Wer spricht zuerst?

Ein zentraler blinder Fleck vieler Governance-Systeme ist die Entscheidungsarchitektur. Wer sitzt im Anlageausschuss, wer erstellt die Vorlagen und wählt die Berater aus? Welche Fachkenntnisse müssen Mitglieder nachweisen? Und was geschieht, wenn jemand widerspricht? Die 2026 bei der CFA Institute Research Foundation erschienene Monographie Investment Committees: Governance and Design Choices von Dr. Bernhard (Bernd) Scherer setzt hier an.

Ein Investment-Komitee ist für Scherer kein automatisch wirksamer Kontrolleur, sondern ein Mechanismus zur Bündelung unterschiedlicher Informationen. Entscheidend ist sein Design, nicht seine Existenz. Diskussionen sind pfadabhängig und statusgewichtet. Reihenfolge, Tonfall und Hierarchie können mehr wiegen als Sachargumente. Wer zuerst spricht, setzt einen Anker; der Vorsitzende prägt die Richtung. So kann die Gruppe extremer entscheiden als der Durchschnitt der Einzelurteile. Zentralisierung verstärkt Kompetenz, aber auch Fehler. Ein starkes Team profitiert von unabhängigen Signalen. In einer schwachen Organisation synchronisiert das Gremium dagegen Fehlannahmen und macht aus begrenzten Irrtümern eine gemeinsame große Wette. Es wird zum Verstärker jener, die Diskussion und Vorlagen beherrschen.

Für Versorgungswerke ist das brisant: Professionelle Kapitalanlage trifft auf ehrenamtliche Selbstverwaltung. Freiberufler sind nicht automatisch Fachleute für komplexe Beteiligungen. Stammen Vorlagen und Risikobilder von Geschäftsführung, Beratern oder Anbietern, prüft das Gremium womöglich nur eine vorgeprägte Sicht.

Scherers Antwort ist Entscheidungshygiene: standardisierte Informationen, unabhängige Voraburteile und eine nachvollziehbare Übersetzung in Portfoliogewichte. Die Sprecherreihenfolge sollte wechseln, Dissens sichtbar und frühere Beschlüsse später überprüft werden. Erst dann zeigt sich, ob Einstimmigkeit auf Überzeugung beruht – oder auf Hierarchie und Anpassung.

Der Fall des VZB zeigt, warum diese Fragen nicht akademisch sind. Nach bislang bekannten Unterlagen investierte das Werk in defizitäre Start-ups, Luxusresorts, eine Garnelenzucht und eine Recyclinganlage. Engagements wurden aufgestockt, obwohl sich Risiken materialisierten. Hinzu kamen schwer durchschaubare Verträge und Doppelrollen von Verantwortlichen bei Beteiligungsunternehmen. Rechtliche Verantwortlichkeiten sind noch zu klären.

Berliner Belastungstest

Die strukturellen Warnzeichen hätten genügen müssen: Konzentrationen, illiquide Beteiligungen, Nachfinanzierungen, Bewertungsspielräume und Interessenkonflikte. Compliance, die Doppelmandate nur registriert, schützt nicht. Ein Stresstest, der wirtschaftlich verbundene Engagements isoliert betrachtet, unterschätzt das Risiko. Und ein Ausschuss, der sich auf jene verlässt, die ein Projekt vorgeschlagen haben, wird leicht zum Gefangenen seiner Entscheidung.

Hätte das Prädikat die Fehlentwicklungen erkannt? Bei einer materiell gründlichen Prüfung hätte das VZB es vermutlich nicht erhalten dürfen. Die ABV erklärte selbst, ihre Leitplanken seien dort offenbar nicht eingehalten worden. Eine Prüfung, die nur das Vorliegen von Richtlinien, Berichten und Testaten kontrolliert, könnte dennoch ein Werk mit riskanter Anlagepolitik zertifizieren. Den Unterschied macht erst eine Wirksamkeitsprüfung von Entscheidungswegen, Interessenkonflikten, Bewertungen und Gegenstimmen. Eine forensische Untersuchung ist das Prädikat ohnehin nicht.

Hier liegt die zweite Kritik. Das Prädikat folgt einer vertrauten deutschen Reaktion auf Versagen: Zu Gremien, Abschlussprüfern, Aktuaren, Aufsicht und internen Kontrollen kommt eine weitere Schicht aus Kriterien und Nachweisen. Jede Anforderung lässt sich begründen. In der Summe entsteht leicht mehr Bürokratie, ohne dass Verantwortung klarer oder Entscheidungen besser werden. Vorstände erhalten externe Legitimation, Wirtschaftsprüfer und Berater zusätzliche Aufträge. Die Aufsicht kann auf einen standardisierten Prozess verweisen, die ABV gegenüber der Politik Selbstregulierung demonstrieren.

Bezahlt wird der Aufwand letztlich von den Mitgliedern. Gerechtfertigt ist das nur bei einer anspruchsvollen, transparenten und selektiven Prüfung. Sonst entstehen mehr Sitzungen, Berichte und Honorare, aber kaum Erkenntnis. Dann finanziert das Mitglied nicht Sicherheit, sondern deren Anschein. Bürokratie kann schlechter Governance sogar Schutz bieten, weil sich nach einem Schaden jeder auf ordnungsgemäß bearbeitete Dokumente beruft.

Wenn die Branche sich selbst auszeichnet

Das Prädikat ist Selbstregulierung. Die ABV ist weder Aufsichtsbehörde noch Anlegervertreterin oder Verbraucherorganisation, sondern Interessenvertretung aller 91 Werke. Das macht den Standard nicht wertlos. Die Branche besitzt Fachwissen und will verhindern, dass ein Einzelfall das Vertrauen in das System zerstört.

Genau daraus entsteht aber ein Zielkonflikt: Der Standard muss streng genug sein, um glaubwürdig zu wirken. Fallen zahlreiche Mitglieder durch, macht er jedoch Qualitätsunterschiede öffentlich. Ein Branchenprädikat steht daher unter dem Verdacht, Mindestanforderungen zu bestätigen, statt Qualitätsdefizite offenzulegen. Wert besitzt es nur, wenn ein schlecht geführtes Werk am Prüfverfahren scheitert und ein bereits verliehenes Prädikat konsequent entzogen werden kann.

Auch die Premiere des Prädikats verdient Aufmerksamkeit. Die BWVA war das erste Versorgungswerk, das das Siegel beantragte und erhielt. Ihre Präsidentin Dr. Eva Hemberger ist zugleich stellvertretende Vorsitzende des ABV-Vorstands. Die hauptamtliche Geschäftsführung der BWVA liegt jedoch in anderen Händen. Aus Hembergers Doppelfunktion folgt kein Beleg für eine Einflussnahme auf die Vergabe. Sie macht das Verfahren beim ersten Prädikatsträger jedoch besonders erklärungsbedürftig.

Für die Glaubwürdigkeit des Siegels sollte die ABV deshalb offenlegen, welches Gremium über den Antrag entschied, ob Hemberger daran beteiligt war und welche Regeln für Befangenheit und Stimmenthaltung gelten. Mittlerweile ist mit der ÄVWL noch ein weiteres Versorgungswerk bekannt, das das Siegel bekommen hat.

Wie groß muss ein Versorgungswerk sein?

Die Debatte führt zu einer Strukturfrage: Wie klein darf ein Versorgungswerk sein, wenn es in globale Immobilien, Private Equity oder private Kredite investieren will? Kleinen Einrichtungen fehlen möglicherweise die Ressourcen, komplexe Anlagen unabhängig zu bewerten und laufend zu kontrollieren.

Eine allgemeingültige Mindestgröße lässt sich nicht an einer bestimmten Vermögenssumme festmachen. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Portfoliokomplexität und eigener Kompetenz. Ein kleines Werk muss nicht schlechter geführt sein. Es darf aber nur so komplex investieren, wie es selbst verstehen und überwachen kann. Sonst wären gemeinsame Kontrollplattformen oder eine einfachere Kapitalanlage ehrlicher.

Ein Wettbewerb um das beste Werk ist schwieriger, als ein Renditeranking vermuten lässt. Altersstruktur, Reifegrad, Rechnungszins, Reserven und Leistungszusagen unterscheiden sich. Höhere Rendite kann schlicht aus höheren Risiken folgen. Das eine „beste Pensionsmodell“ lässt sich kaum seriös bestimmen. Vergleichbarkeit ist dennoch möglich: über langfristige Renditen nach Kosten, Verlustrisiken, Konzentrationen, tatsächliche Rentenanpassungen, Reserven und einheitliche Stresstests. Vergleichbar sein sollten auch Qualifikation, Unabhängigkeit und Arbeitsweise der Gremien. Die Ausgangslagen unterscheiden sich; die Qualität der Governance muss trotzdem sichtbar werden.

Ein solcher Transparenzwettbewerb wäre anspruchsvoller als ein binäres Siegel. Er würde nicht behaupten, völlig unterschiedliche Versorgungssysteme ließen sich in einer einzigen Rangliste ordnen. Er würde aber sichtbar machen, welches Werk Entscheidungen sauber dokumentiert, Risiken verständlich erklärt, Kosten offenlegt und auf Fehlentwicklungen reagiert. Mitglieder könnten ihr Werk meist trotzdem nicht frei wechseln. Öffentlichkeit und Vergleichbarkeit würden jedoch den Druck erhöhen, von besseren Einrichtungen zu lernen.

Kein Ersatz für Verantwortung

Das ABV-Prädikat kann Mindeststandards erhöhen, Prozesse ordnen und organisatorische Defizite erschweren. Mehr sollte ihm nicht zugeschrieben werden. Es ist kein Qualitätsurteil über die Kapitalanlage und keine Garantie für die dauerhafte Leistungsfähigkeit eines Versorgungswerks.

Glaubwürdig wird es, wenn Kriterien und wesentliche Ergebnisse öffentlich sind, personelle Kompetenz und Entscheidungswege geprüft sowie Interessenkonflikte und Minderheitsvoten dokumentiert werden. Nötig sind auch Regeln für Ablehnung und Entzug. Ein Prädikat, das fast jedes Mitglied erhält, wäre kein Orientierungssystem, sondern ein Verbandslogo.

Der Fall Berlin zeigt, dass nicht fehlende Formulare das größte Risiko waren. Menschen trafen Entscheidungen, andere Menschen sollten sie kontrollieren, und vorhandene Institutionen griffen nicht rechtzeitig ein. Deshalb darf eine wirksame Prüfung nicht nur fragen, ob ein Versorgungswerk über Prozesse verfügt. Sie muss zeigen, wer entscheidet, wer widersprechen kann, wer kontrolliert – und wer am Ende die Verantwortung trägt.

Sie interessieren sich für Kapitalanlage-News von Pensionskassen, Versorgungswerken, Stiftungen, Corporates und Versicherungen? Und Sie wollen auf dem Laufenden bleiben, was regulatorische Themen, Anlagepläne, Ausschreibungen, Personalien und Stellenangebote deutscher Großanleger betrifft? Dann abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter, der immer montags und mittwochs erscheint. Und folgen Sie uns auch auf Linkedin

Autoren:

Schlagworte: | |

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert