Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz zeigt Wirkung
Erstmals docken nicht-tarifgebundene Unternehmen mit ihren Beschäftigten an einem bestehenden Sozialpartnermodell an. Möglich gemacht hat das der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II, das im Januar in Kraft getreten ist.
Zum 1. Juli 2026 schließen sich erstmals zwei nicht-tarifgebundene Unternehmen mit ihren Beschäftigten einem bestehenden Sozialpartnermodell an. Das ist ein großer Erfolg für die Metzler Pension Management, die darüber in einer Aussendung informiert, und den Gesetzgeber.
Demnach nimmt einerseits die AWO care gGmbH – eine Tochtergesellschaft des Arbeiterwohlfahrt-Bezirksverbands Unterfranken mit 650 Beschäftigten – den bestehenden Tarifvertrag zur AWO-Rente und andererseits die PITTLER ProRegion Berufsausbildung GmbH den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) der Bodenverkehrsdienste in den betrieblichen Bezug. Über 700 bisher unversorgte Beschäftigte würden damit erstmals Zugang zur bAV über die Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG als Versorgungsträger erhalten.
Andocken nicht-tarifgebundener Arbeitgeber erstmals umgesetzt
Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II, das am 22. Januar 2026 in Kraft getreten ist, ist das Andocken nicht-tarifgebundener Arbeitgeber gesetzlich möglich und werde hier zum ersten Mal in die Praxis umgesetzt, wie der Pensionsplanspezialist aus dem Hause Metzler betont. Sozialpartner auf Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite sowie der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG hätten die neuen Regelungen des § 24 BetrAVG gemeinsam erarbeitet und zügig in konkrete Lösungen überführt, heißt es.
Mit zentralen Neuerungen in diesem Paragrafen sei das Ziel verknüpft, das Sozialpartnermodell schneller und einfacher im deutschen Mittelstand zu verbreiten. Mit dem Andocken beweisen die Beteiligten laut Mitteilung, „dass das Modell nicht nur funktioniert, sondern skalierbar ist. Für bisher unter- und unversorgte Beschäftigte im Mittelstand bedeutet das einen realen Zugang zur bAV, der zuvor so kaum möglich war.“
Ein starkes Signal für den Markt
„Dies ist ein starkes Signal für den Markt“, meint Christian Pauly, Generalbevollmächtigter der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG. „Erstmals können zahlreiche nicht-tarifgebundene Unternehmen von einem rechtssicheren und strukturierten Zugang zu einer modernen Form der bAV profitieren.“ Dies sei vorher in dieser Form nicht möglich gewesen.
„Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren von der Möglichkeit, die Alterssicherung ihrer Beschäftigten zu verbessern und damit zugleich eine größere Flächendeckung in der bAV zu erreichen“, begrüßt Dr. Judith Kerschbaumer, verantwortliche Vertreterin der Gewerkschaft Verdi im Sozialpartnerbeirat, die Aufnahme und fügt hinzu, dass damit auch die Tarifbindung gestärkt werde.
Dominik Roth, Personalleiter beim Bezirksverband der Arbeiterwohlfahrt Unterfranken, hat bereits Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Verdi und Metzler. „Für die AWO ist diese Möglichkeit ein echter Aufbruchsmoment für die Mitarbeitenden unserer Tochtergesellschaft AWO care. Dies war die passende Möglichkeit, kurzfristig auch allen bisher unversorgten Mitarbeitenden der AWO care eine zukunftsfähige bAV zu ermöglichen.“ Dass dies so schnell funktioniert habe, zeige, was machbar sei, wenn die beteiligten Sozialpartner Innovationsgeist zeigten und gemeinsam praxisnahe Lösungen für die Mitarbeitenden bauen würden.
Im vergangenen Jahr hatte der Bezirksverband der Arbeiterwohlfahrt Unterfranken (wie berichtet) gemeinsam mit Verdi einen neuen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung für alle Beschäftigten, die bis dahin keine betriebliche Altersversorgung hatten, beschlossen. Seit Anfang dieses Jahres profitieren die Beschäftigten des Awo-Bezirksverbands Unterfranken von dem neuen Sozialpartnermodell in Form der reinen Beitragszusage.
Autoren: Tobias BürgerSchlagworte: Betriebliche Altersversorgung (bAV) | Rentensystem | Sozialpartnermodell / Reine Beitragszusage | Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II)
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