DAV mahnt Reformen in Altersversorgung an
Aktuare für flächendeckende und lebenslange Absicherung. Plädoyer für Investitionen in Infrastruktur.
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. begrüßt die aktuellen Reformen zur zweiten und dritten Säule als wichtigen Schritt hin zu einer stärkeren kapitalgedeckten Alterssicherung. Zugleich mahnen die deutschen Versicherungsmathematiker an, die Reformen konsequent auf das Ziel einer flächendeckenden und lebenslangen Einkommenssicherung im Alter auszurichten.
Auf dem Jahrespressegespräch der DAV in der vergangenen Woche erklärte Susanna Adelhardt, Vorsitzende der DAV, dass zur Vorsorge der Kapitalmarkt stärker genutzt und Investitionen in Sachwerte gefördert werden müssten. Aus Sicht der DAV kann echte Alterssicherung jedoch nur durch ein lebenslanges Einkommen gewährleistet werden. Individuelle Sparpläne und reine Vermögensbildung reichten dafür nicht aus. Das im Mai im Bundesrat verabschiedete Altersvorsorgereformgesetz beinhaltet zeitlich befristete Auszahlpläne vom 65. bis zum 85. Lebensjahr.
„Es braucht mehr Verbindlichkeit“
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben aber, so der DAV, sowohl im Bereich Riester als auch in der Verbreitung der bAV gezeigt, dass freiwillige Lösungen insbesondere jene Menschen nicht erreichen, die besonders auf zusätzliche Alterssicherung angewiesen seien. „Wenn das Ziel eine breite und nachhaltige Absicherung des Lebensstandards im Alter ist, braucht es mehr Verbindlichkeit. In der dritten Säule hat sich der Gesetzgeber gegen die verpflichtende lebenslange Absicherung entschieden. Damit werden Auto-Enrolment-Modelle oder ein Obligatorium im Bereich der bAV zum Mittel der Wahl“, betonte Adelhardt.
Um Arbeitgeber nicht übermäßig zu belasten, spricht sich die DAV für klare und ausgewogene Rahmenbedingungen aus. „Lebenslange Leistung aus einer verpflichtenden kapitalgedeckten Alterssicherung darf nicht mit einer Einstandspflicht der Arbeitgeber verbunden sein, unabhängig davon, ob diese mit oder ohne Garantien ausgestaltet sind“, so Adelhardt. Bereits bestehende betriebliche Versorgungssysteme müssten auf ein etwaiges Obligatorium angerechnet werden können. Gleichzeitig brauche es vereinfachte und standardisierte Prozesse für Unternehmen und Beschäftigte, um die Teilnahme an kapitalgedeckter Versorgung möglichst unkompliziert zu gestalten.
Darüber hinaus sieht die DAV Reformbedarf in der Rentenphase. Flexiblere Modelle mit moderat schwankenden Rentenleistungen könnten höhere langfristige Renditen ermöglichen und damit insgesamt höhere lebenslange Alterseinkommen schaffen. Voraussetzung dafür sei ein regulatorischer Rahmen, der langfristig hohe Investitionsquoten in Sachwerte zulasse. Derzeit verhindere das Steuerrecht, dass solche Modelle an der staatlichen Förderung partizipieren können.
Infrastruktur bietet großes Potenzial
Besonders großes Potenzial sieht die DAV bei Infrastrukturinvestitionen. „Die langfristigen Verpflichtungen der Alterssicherung passen strukturell hervorragend zu langfristigen Infrastrukturprojekten“, so Adelhardt. Die Politik sei daher gefordert, attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen für entsprechende Investitionen in Deutschland und Europa zu schaffen. Staatliche Investitionsvorgaben lehnt die DAV hingegen ab, da sie die Verantwortung der Einrichtungen der Alterssicherung für ihre Anlageentscheidungen verwässern würden.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Betriebliche Altersversorgung (bAV) | private Altersvorsorge
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