Deutsche Finance Group verklagt BVK in den USA

Nahaufnahme der Justitia-Statue mit der Waage in der Hand, ein Symbol für Gerechtigkeit und Fairness. Die Deutsche Finance Group hat beim Superior Court des US-Bundesstaates Delaware Klage gegen die BVK eingereicht. Bild: Pexels.
Die Klage stützt sich auf fünf Gründe. Die Rede ist etwa von Vertragsverletzung, Verleumdung sowie unlauteren Geschäftspraktiken.
Die seit Monaten schwelende Auseinandersetzung zwischen der Bayerischen Versorgungskammer (BVK), Deutschlands größter öffentlich-rechtlicher Versorgungsgruppe, und ihres langjährigen Geschäftspartners Deutsche Finance Group, einer international tätigen Investmentgesellschaft mit Schwerpunkt auf Private Equity Real Estate, Immobilien und Infrastruktur, über gemeinsame Immobilienaktivitäten in den Vereinigten Staaten, landet in den USA vor Gericht.
Laut einer Mitteilung haben die Deutsche Finance America LLC und die in München ansässige DF Deutsche Finance Holding AG (zusammen „Deutsche Finance Group“) heute (1. September 2026) beim Superior Court des US-Bundesstaates Delaware Klage gegen die BVK eingereicht. „Mit der Klage machen die Kläger geltend, dass die BVK durch aus ihrer Sicht falsche und geschäftsschädigende Darstellungen der Deutsche Finance Group die Verantwortung für Verluste des US-Immobilienportfolios zugeschrieben habe, die nach Darstellung der Klageschrift durch Entscheidungen und Unterlassungen der BVK selbst mitverursacht worden seien“, heißt es in einer Pressemitteilung der Deutschen Finance Group.
Es geht um Vertragsverletzung, Verleumdung und mehr
Die Klage stützt sich auf fünf Klagegründe: Vertragsverletzung, Verleumdung, unlautere Geschäftspraktiken nach dem Delaware Deceptive Trade Practices Act, den rechtswidrigen Eingriff in bestehende Verträge sowie den rechtswidrigen Eingriff in künftige Geschäftsbeziehungen.
Der Klageschrift zufolge investierte die BVK, die von München aus die Geschäfte von zwölf berufsständischen und kommunalen Altersversorgungseinrichtungen führt, seit mehr als einem Jahrzehnt knapp zwei Milliarden US-Dollar in US-Immobilien mit Projekten in Kalifornien, Illinois, Florida und New York. Die Deutsche Finance Group war dabei nach eigenen Angaben als Asset Manager eingebunden.
Die BVK habe die Rolle eines passiven institutionellen Investors „regelmäßig überschritten“, lautet ein Vorwurf. Sie habe die Objekte ausgewählt, Investitionen genehmigt, Gebühren verhandelt und Vermietungs-, Finanzierungs- und Preisentscheidungen bis auf die Ebene einzelner Objekte gesteuert. Anschließend habe die BVK die Deutsche Finance Group und die unabhängigen Fondsmanager angewiesen, die von ihr getroffenen Entscheidungen umzusetzen.
Aus dem Schreiben geht weiter hervor, wie sich die Zusammenarbeit gestaltet hat, als sich die US-Gewerbeimmobilienmärkte ab 2020 abschwächten: Nach Darstellung der Klage seien erforderliche Budgets, Finanzierungen und Mietverträge „aufgrund der praktizierten Entscheidungsstrukturen“ von Freigaben beziehungsweise Kapitalbereitstellungen der BVK abhängig gewesen. Notwendige Entscheidungen seien wiederholt ausgeblieben oder verzögert worden.
Die BVK soll ein unzutreffendes Bild vermittelt haben
Die Klage schätzt die möglichen Gesamtverluste über die BVK-Beteiligungen hinweg auf bis zu rund 853 Millionen Euro (988 Millionen US-Dollar) und macht geltend, dass Entscheidungen und Unterlassungen der BVK hierzu wesentlich beigetragen hätten. Statt diese Verantwortung zu übernehmen, habe die BVK gegenüber einflussreichen deutschen Medien, deutschen Aufsichtsbehörden, dem Bayerischen Landtag und den eigenen Versicherten „ein unzutreffendes Bild vermittelt“, lautet ein weiterer Kritikpunkt. Danach habe die Deutsche Finance Group und nicht die BVK die betreffenden Investments ausgewählt und sei für die entstandenen Verluste verantwortlich.
Die Klageschrift beschreibt den Angaben zufolge auch, wie die BVK ihre wirtschaftliche Position gegenüber der Deutschen Finance Group eingesetzt haben soll. So habe diese im Dezember 2025 verlangt, dass die Deutsche Finance Group ihre Managementrolle bei der Transamerica Pyramid in San Francisco „mit sofortiger Wirkung und ohne jede Ausgleichszahlung“ aufgibt. Anschließend habe sie nach Darstellung der Klage die Zahlung von mehr als 31 Millionen US-Dollar an vertraglich garantierten Gebühren verweigert, während an einen Co-Manager desselben Projekts auf Grundlage einer identischen Vertragsklausel mehr als 45 Millionen US-Dollar an vergleichbaren Gebühren gezahlt worden seien.
Die Deutsche Finance Group verlangt Schadensersatz, dessen Höhe in einem Geschworenenverfahren festzustellen sei. Sie wird in dem Verfahren von der US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP vertreten.
Stellungnahme der BVK
Wie eine Sprecherin der Bayerischen Versorgungskammer gegenüber unserer Redaktion am 1. September 2026 erklärte, sei „eine von der Deutsche Finance in den USA eingereichte Klage bislang nicht zugestellt worden. Falls und sobald sie uns vorliegt, werden wir diese in Ruhe vollumfänglich prüfen. Unabhängig davon gilt: Die BVK weist die bekannt gewordenen Vorwürfe entschieden zurück. Sie sind ein weiterer durchsichtiger Versuch der Deutsche Finance, von ihrer eigenen Verantwortung sowie ihren zahlreichen, öffentlich bekannten Herausforderungen abzulenken.“ Die BVK werde sich im Interesse ihrer Mitglieder, Versicherten und Leistungsempfänger entschlossen zu Wehr setzen, so die Sprecherin.
Deutsche Finance Group hatte zuvor bereits eine Klarstellung veröffentlicht
Bereits am 5. Januar 2026 hatte die Deutsche Finance Group in einer Pressemitteilung klargestellt, dass weder die Deutsche Finance America noch andere mit der Deutschen Finance Group verbundene Gesellschaften bei diesen US-Investments als Zielfondsmanager tätig waren oder über eine diskretionäre Entscheidungskompetenz im Hinblick auf die Auswahl oder Durchführung der Investments verfügt hätten. Hintergrund waren erhebliche Wertberichtigungen bei US-Immobilienprojekten der Bayerischen Versorgungskammer.
Die 260 Meter hohe Transamerica Pyramid in San Francisco sorgt für hohe Verluste bei deutschen Anlegern. Zu den Betroffenen zählt auch das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen.
Sie lesen die aktualisierte Textversion vom 1. September 2026 (15:10 Uhr). Neu ist das Statement der BVK.
Autoren: Tobias BürgerSchlagworte: Immobilien | Immobilienkrise
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