Pension Management
8. Juni 2026

DGB will Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge für alle

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge für alle. Offen ist, wer dafür bezahlen soll.

Im Zuge der geplanten Rentenreform schlägt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) als zusätzliche Altersversorgung nun eine verpflichtende Betriebsrente vor, in die die Arbeitgeber einzahlen sollten. Der DGB sei dafür, „dass es eine verpflichtende betriebliche Alterssicherung für alle gibt, und zwar mit uns als Tarifvertragsparteien“, sagte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Diese Alterssicherung müsse zusätzlich sein und von den Arbeitgebern mindestens mitfinanziert werden.

Laut der DGB-Chefin verfügen rund 20 Millionen Beschäftigte in diesem Land nicht über eine betriebliche Altersvorsorge. In der Regel, weil sie in Betrieben ohne Tarifbindung beschäftigt seien. „Wir stehen als Gewerkschaften bereit, das kollektiv für alle Beschäftigten zu regeln, und zwar auf der Basis von Tarifverträgen. Und bei jenen Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, wäre denkbar, die Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen niederschwellig in die bestehenden Modelle aufzunehmen“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Eckpunkte kündigte die Sozialdemokratin Fahimi, die 2022 als erste Frau an die Spitze des DGB gewählt worden war, für Ende des Monats an. Offen ist, wer genau für die Altersvorsorge bezahlen soll. Klar sei aber, dass die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden sollen. „Die betriebliche Altersvorsorge darf nicht einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer gehen“, so Fahimi. „Deswegen würde es auch nichts nützen, die Beschäftigten dazu einseitig zu verpflichten und sie in die Arme der Versicherungswirtschaft zu treiben.“

Der Versicherungsverband GDV wiederum sieht in der Betriebsrente den zentralen Hebel für die Alterssicherung. In einem Statement sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen im April dieses Jahres, dass die gesetzliche Rente die zentrale Basis der Alterssicherung bleibe. Zur Sicherung des Lebensstandards im Alter brauche es jedoch ergänzend auch eine kapitalgedeckte Vorsorge. „Eine starke zweite und dritte Säule sind Voraussetzung dafür, dass das System insgesamt tragfähig bleibt“, so Asmussen.

Alterssicherungskommission soll Vorschläge präsentieren

Die nächsten Wochen versprechen also spannend zu werden. Das liegt aber nicht nur an den Vorschlägen des DGB, sondern auch an der sogenannten Alterssicherungskommission. Das von der Bundesregierung im Januar eingesetzte Expertengremium soll bis Mitte des Jahres Vorschläge präsentieren, wie den Menschen das Einkommen auch im greisen Alter nicht ausgeht.

Einerseits geht es dabei um eine neue Kennziffer für das Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und geförderter Privatvorsorge. Andererseits soll sich das Gremium dazu äußern, wie der Lebensstandard im Alter gesichert werden kann.

Vor kurzem hatte die „Bild“ überraschend berichtet, dass sich die Expertenrunde darauf geeinigt hätte, eine stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters zu empfehlen. Gegenüber der Verlagsgruppe Handelsblatt dementierten jedoch Mitglieder der Kommission, dass es eine Einigung auf konkrete Jahreszahlen und Altersangaben gebe.

Mit Alterssicherungskommission beginnt in der Bundesrepublik ein weiterer Versuch, die Alterssicherung langfristig auf stabile Beine zu stellen. In einem Kommentar hatte die Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (ABA), Beate Petry, deutlich gemacht, dass für die betriebliche Altersversorgung die Geringverdienerförderung, mögliche obligatorische Elemente, eine stärkere Verbreitung in kleinen und mittelgroßen Unternehmen sowie mehr Transparenz und Vereinfachung bei Durchführungswegen und steuerlicher Förderung auf der Agenda stünden.

Petry, die außerdem als Head of Global Pensions bei BASF und Vorstandsvorsitzende der BASF-Pensionskasse tätig ist, erklärte, dass die Kommission zweifellos wertvolle Expertise liefern könne. Sie dürfe aber nicht zum politischen Schutzschild werden, „hinter dem sich die Politik versteckt. Wer Reformen wirklich will, braucht Mut zum Handeln. Die Zeit zum Handeln ist JETZT.“

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, hatte am 7. Januar 2026 die Mitglieder der Alterssicherungskommission ernannt. Damals hieß es, das Expertengremium werde sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung sowie der Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen und privaten Altersvorsorge befassen. Sie werde dabei auf die bereits von der Bundesregierung eingeleiteten Reformmaßnahmen aufsetzen.

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz könnte den Weg ebnen

Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II), das am 21. Januar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden war, verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu machen und weiter zu verbreiten. Zu diesem Zweck sieht das Gesetzespaket unter anderem Erleichterung beim Zugang von Unternehmen und ihren Mitarbeitern zum Sozialpartnermodell vor. Zugang haben bislang in erster Linie nur Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber tarifgebunden sind.

Unter diesem noch jungen Durchführungsweg für betriebliche Altersvorsorge werden die Bedingungen zusammengefasst, unter denen die Durchführung der reinen Beitragszusage zulässig ist. Eines seiner Merkmale besteht darin, dass der Arbeitgeber lediglich die Zahlung eines Beitrages ohne weitere Haftung für eine Leistung erbringt.

Außerdem wird mit dem BRSG II das Ziel verfolgt, die strengen Bedeckungsvorschriften, die die Kapitalanlage zum Beispiel in Pensionskassen einschränken, flexibler zu machen. Außerdem soll die Förderung von Beschäftigten mit geringem Einkommen verbessert werden.

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