Pension Management
25. November 2015

Die Aba im Kampf mit politischen Mühlen

Warum das Bundesfinanzministerium nicht in die Puschen kommt und endlich eine Anpassung zum Rechnungszins in der Handelsbilanz vornimmt, ist für die Aba unverständlich. Zehn Punkte, die die Politik zum Handeln motivieren sollen.

Dass das derzeitige Bilanzrecht dem anhaltenden Niedrigzinsniveau nicht angemessen Rechnung trägt und Unternehmen mit rückstellungsfinanzierten Direktzusagen vor erhebliche Belastungen stellt, ist nicht neu. Bereits im Sommer berichtete portfolio institutionell ausführlich darüber. Damals schien es, als habe die Politik die Dringlichkeit dieser Problematik erkannt und sofort reagiert. Zum Leidwesen der bAV-Branche hat sich in den vergangenen Monaten jedoch gezeigt: Die Mühlen der Politik mahlen weiterhin langsam. Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (Aba) hat nun reagiert und legt sich für ihre Mitglieder ins Zeugt. Anfang dieser Woche schickte sie ein Thesenpapier, in dem die Problematik nochmals klar und einfach aufgedröselt ist, an die Zuständigen im Bundestag.  
Zunächst macht die Aba in ihrem Papier nochmals deutlich, dass es um viel geht, und zwar um jährlich bis zu 45 Milliarden Euro an bilanziellen Zusatzbelastungen für Unternehmen mit rückstellungsfinanzierten Direktzusagen. Das hatte auch die Politik verstanden. Mitte Juni hatte der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig tätig zu werden und zu prüfen, ob der Bezugszeitraum von bisher sieben Jahren für die Ermittlung des Durchschnittszinssatzes nicht zu verlängern sei. Im September folgte der Bundesrat. Er forderte die Bundesregierung auf, Vorschläge zur Entschärfung der Problematik der handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen zu unterbreiten, etwa den Bezugszeitraum auf 15 Jahre zu verlängern, Mehraufwand zu verteilen oder den Zins anhand einer langfristigen zukünftigen Erwartung festzulegen. „Die Bundesregierung, hier vor allem das Bundesfinanzministerium, hat die Prüfungen noch immer nicht abgeschlossen, obwohl die Problematik dringend und kurzfristig einer Lösung bedarf“, moniert die Aba in ihrem Thesenpapier. 
Die Arbeitsgemeinschaft widerspricht den zum Teil vorgebrachten Bedenken. Zur Untermauerung hat sie nochmals zehn Feststellungen zusammengestellt, die die Dringlichkeit und Notwendigkeit einer Anpassung des Bilanzrechts verdeutlichen:  
  1. Für die Finanzmärkte spielt der HGB-Abschluss überhaupt keine Rolle. 
  2. Es gibt bislang keine Insolvenzen, die nachweislich durch eine bAV in Form einer Direktzusage verursacht wurden. 
  3. Der Rechnungszins ist keine reale Größe. 
  4. Die Anpassung an ein gesunkenes Zinsniveau kann ohne Probleme gleichfalls über 15 Jahre erfolgen. 
  5. Wenn eine Anpassung des Durchschnittszeitraums für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen als nicht sachgerecht angesehen wird, sollte den Unternehmen eine Verteilung des Mehraufwands oberhalb eines tolerierbaren Schwankungsrahmens auf 15 Jahre ermöglicht werden. 
  6. Das Konzept der Orientierung des HGB-Zinses an (relativ) aktuelle Kapitalmarktzinsen ist mit dem Sinn und Zweck der deutschen Handelsbilanz nicht vereinbar. 
  7. Überzogen schnell sinkende HGB-Rechnungszinsen behindern Investitionen und wirken sich somit mittelbar auch negativ auf die Finanzmärkte aus. 
  8. Übermäßige handelsbilanzielle Belastungen der Unternehmen entziehen den Unternehmen die für Rentenanpassungen benötigten Erträge. 
  9. Die Erfahrungen der Finanzmarktkrise 2008 und die aktuellen Schwierigkeiten der Lebensversicherer können nicht auf Unternehmen mit Direktzusagen übertragen werden. 
  10. Die betriebliche Altersversorgung ist äußerst sicher. 
Abschließend weist die Aba in ihrem Fazit darauf hin: „Wenn Politik, Gesetzgeber und Verwaltung die Sicherheit der bAV stärken möchten, dann sollten sie die Geschäftsmodelle der deutschen Wirtschaft durch Kontinuität und behutsames Vorgehen stützen. Der wichtigste Beitrag, den Politik und Gesetzgebung für die deutschen Betriebsrentner von heute und morgen leisten können, besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit, Profitabilität und Attraktivität der deutschen Unternehmen nicht durch überzogene Vorgaben zu beeinträchtigen.“ 
portfolio institutionell newsflash 25.11.2015/Kerstin Bendix
Autoren:

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert