Recht, Steuer & IT
16. November 2020

Digitale Rentenübersicht fordert die bAV

Aba spricht in Stellungnahme von erheblichen Belastungen. Aufwand zulasten der Versorgungsleistung.

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) hat kürzlich Stellung genommen zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Digitalen Rentenübersicht („Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ – kurz: Gesetz Digitale Rentenübersicht). Die Digitale Rentenübersicht soll Bürgerinnen und Bürger über den Stand der Vorsorgeleistungen aus den drei Säulen der Altersvorsorge informieren und es leichter machen, einen möglichen zusätzlichen Versorgungsbedarf zu erkennen. Der Gesetzentwurf ist heute Thema einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales. Die Aba wurde hierzu als sachverständiger Verband geladen.

Während die Aba das Anliegen unterstützt, eine Digitale Rentenübersicht zu schaffen, um den Bürgern eine besseren Überblick über ihre individuelle Altersvorsorgesituation zu vermitteln, befürchtet der Verband für die Altersvorsorgeeinrichtungen konkrete Nachteile. Die Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs werde zu „erheblichen Belastungen für die Altersversorgungseinrichtungen führen. Diese Belastungen sind organisatorischer und finanzieller Art. Der damit verbundene Aufwand geht letztlich zu Lasten der eigentlichen Versorgungsleistung. Im Interesse der Versorgungsberechtigten muss es daher das Ziel sein, sie so niedrig wie möglich zu halten“, so die Aba in ihrer Stellungnahme.

Allein im Bereich der betrieblichen Altersversorgung gibt es der Aba zufolge in der zweiten Säule 250 bis 300 externe Versorgungsträger und etwa 95.000 Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter mittels Direktzusagen oder Unterstützungskassenzusagen versorgen. Die Aba findet, dass Modelle, wie man sie in Dänemark, Schweden oder den Niederlanden vorfindet, nur bedingt als Vorbilder dienen können, denn diese Länder hätten nicht einmal so viele Versorgungsträger wie Deutschland allein in der ersten Säule. „Neben diese „Trägervielfalt“ tritt allein schon in der betrieblichen Altersversorgung eine große „Anwartschaftsvielfalt“. Es gibt Leistungszusagen, beitragsorientierte Leistungszusagen, Beitragszusagen mit Mindestleistungen und reine Beitragszusagen“, so die Aba.

Höherer zweitstelliger Millionenbereich

Zu dem geschätzten Kostenaufwand für die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung durch das neue Gesetz äußert sich die Aba wie folgt: „Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung ein einmaliger Erfüllungsaufwand für IT-Entwicklungen zur Anbindung an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht in Höhe von 0,5 Millionen Euro entstehen wird. Ein erheblicher Anteil dieses Betrages wird unabhängig von der großen Zahl der Rentenversicherten anfallen. Es ist davon auszugehen, dass für den Regelbetrieb der Digitalen Rentenübersicht etwa 250 bis 300 unterschiedlich große bAV-Versorgungseinrichtungen zwingend anzubinden sind. Insoweit dürfte der Entwicklungsaufwand für die IT-Entwicklung im höheren zweistelligen Millionenbereich liegen.“ Nicht berücksichtigt seien dabei die Kosten für diejenigen Versorgungseinrichtungen und Arbeitgeber, die sich direkt oder über Dritte (Intermediäre) freiwillig an der Digitalen Rentenübersicht beteiligen könnten. „Bezogen auf die betriebliche Altersversorgung könnten dies bis zu 95.000 Arbeitgeber mit Direktzusagen und/oder Unterstützungskassenzusagen sein. Anders als bei den externen Versorgungswerken der bAV gibt es für Standmitteilungen über Direkt- und Unterstützungskassenzusagen keine gesetzlichen Standards.“

Sollten diese Standmitteilungen ebenfalls standardisiert werden müssen, rechnet die Aba mit zusätzlichen erheblichen Kosten. „Die Höhe des laufenden Aufwandes wird entscheidend von der Definition, den zur Verfügung zu stellenden Daten und der Ausgestaltung der einzurichtenden Schnittstellen abhängen. Die Nutzung der Digitalen Rentenübersicht kann zudem zu Nachfragen bei den Versorgungseinrichtungen und/oder Arbeitgebern über die ausgewiesenen Versorgungsdaten führen. Der damit verbundene Aufwand kann derzeit nicht abschließend beziffert werden. Der veranschlagte Erfüllungsaufwand in Höhe von einmalig 60,1 Millionen Euro und jährlichen 4,5 Millionen Euro erscheint daher zu gering angesetzt zu sein.“ Je nach technischen und inhaltlichen Anforderungen gehe man von „einem Vielfachen dieses Betrages“ aus.

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