Drei PSD-Banken docken am Sozialpartnermodell an
Die Finanzhäuser richten ihr Betriebsrentenangebot neu aus. Das Sozialpartnermodell der Finanzwirtschaft steht nun auch Unternehmen von außerhalb offen.
In das vom BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes betreute Sozialpartnermodell für die privaten Banken kommt Bewegung. Die PSD Bank Hessen-Thüringen, die PSD Bank Nürnberg sowie die PSD Bank Rhein-Ruhr schließen sich dem Sozialpartnermodell der Finanzwirtschaft an.
In dem Zusammenhang bieten die drei Finanzinstitute ihren insgesamt rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit dem 1. Oktober 2025 eine neue Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) an. Künftig können Beschäftigte über die BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes von einer reinen Beitragszusage nach dem Sozialpartnermodell der Finanzwirtschaft profitieren und die sogenannte „BVV.MAXRENTE“ nutzen.
Wahl zwischen chancen- und sicherheitsorientiertem Produkt
Im Zuge der Neuausrichtung des bisherigen Betriebsrentenangebots hätten sich die drei Banken für das neue Modell entschieden, teilte der BVV mit, der sich als Full-Service-Anbieter der betrieblichen Altersversorgung für die Finanzwirtschaft in Deutschland versteht. Die Versorgung werde gemeinschaftlich von Arbeitgebern und Beschäftigten finanziert und eröffne den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Wahl zwischen einem chancenorientierten und einem sicherheitsorientierten Produkt.
Helmut Hollweck, Vorsitzender des Vorstandes der PSD Bank Nürnberg eG, kommentiert: „Die Einführung des Sozialpartnermodells ist für uns ein konsequenter Schritt in der Weiterentwicklung unseres Versorgungsangebots. Mit der BVV.MAXRENTE schaffen wir für unsere Mitarbeitenden Zugang zu einer modernen, transparenten und attraktiven Altersversorgung. Das stärkt unsere Position als Arbeitgeber in einem zunehmend herausfordernden Arbeitsmarkt.“ Martin Schöndorf, Mitglied des Vorstandes der PSD Bank Hessen-Thüringen eG, merkt an, dass mit der Branchenlösung des BVV sichergestellt werde, „dass unsere Mitarbeitenden auch künftig von einer hochwertigen Altersversorgung profitieren“.
Wie zuvor berichtet, hat der BVV in diesem Jahr die Voraussetzungen geschaffen, das Sozialpartnermodell auch für Unternehmen außerhalb der Banken- und der Finanzdienstleistungsbranche zu ermöglichen – durch Erweiterung der Satzung des BVV-Pensionsfonds. Man sei für alle interessierten Unternehmen offen, die die tariflichen Voraussetzungen erfüllen, erklärte ein Sprecher gegenüber unserer Redaktion.
Keine garantierten Mindestleistungen
Die reine Beitragszusage zeichnet sich laut BVV dadurch aus, dass keine garantierten Mindestleistungen ausgesprochen werden dürfen und ausschließlich eine lebenslange Rentenleistung versichert sein darf. Die teilnehmenden Unternehmen des privaten Bankgewerbes zahlen nach dem Prinzip „pay and forget“ Beiträge an den BVV-Pensionsfonds.
Mit der Zusageform der reinen Beitragszusage will der Gesetzgeber die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung fördern. Voraussetzungen sind ein geschlossener Tarifvertrag, die Bildung eines Steuerungsgremiums der Tarifvertragsparteien und ein Versorgungsträger – hier der BVV Pensionsfonds. Das erste Sozialpartnermodell für die deutsche Finanzwirtschaft hatte seinen Betrieb Anfang 2024 aufgenommen.
Autoren: Tobias BürgerSchlagworte: Betriebliche Altersversorgung (bAV) | Sozialpartnermodell / Reine Beitragszusage
In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar